Patientenfahrdienst
Synonyme: Unqualifizierter Krankentransport, Liegemietwagen
Definition
Ein Patientenfahrdienst transportiert kranke, pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Personen, die medizinische Einrichtungen (z.B. Arztpraxen, Kliniken) aufsuchen müssen, ohne sie während der Fahrt medizinisch zu betreuen. Der Fokus liegt auf sicherem, patientengerechtem Transport unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der transportierten Personen.
Hintergrund
Der Patientenfahrdienst ergänzt den Rettungsdienst und den Krankentransport. Er dient der Entlastung von Rettungs- und Krankentransportmitteln, indem Fahrten übernommen werden, die organisatorisch notwendig, aber medizinisch nicht akut sind. Patientenfahrdienste werden von privaten Dienstleistern, kommunalen Einrichtungen oder Hilfsorganisationen angeboten. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften zur Personenbeförderung entsprechen und sind oft mit einfachen medizinischen Hilfsmitteln (Tragestuhl, Patiententrage) ausgestattet.
Indikationen
- Geplante Transporte zu ambulanten oder stationären Terminen, z.B. Dialyse, Physiotherapie, ambulante Untersuchungen oder Kontrolluntersuchungen.
- Transport von Patienten nach Krankenhausentlassung, wenn keine akute medizinische Überwachung erforderlich ist.
- Begleitung von pflegebedürftigen oder mobilitätseingeschränkten Personen zu medizinischen Einrichtungen.
Abgrenzungen
| Kriterien | Patientenfahrdienst | Krankentransport | Intensivtransport |
|---|---|---|---|
| Qualifikation des Personals | Keine erforderlich | Rettungssanitäter/Rettungshelfer | Notarzt, Notfallsanitäter, Rettungssanitäter |
| Medizinische Überwachung | Nicht erforderlich | Medizinische Betreuung | Intensivmedizinische Therapie/ Überwachung (Invasive Blutdruckmessung, Beatmung, Perfusoren, ECMO, Notfallmedikamente) |
| Art der Fahrt | planbar | dringlich | notfallmäßig |
| Ausstattung des Fahrzeugs | Tragestuhl, Patiententrage | Notfallausrüstung vorhanden | Vergleichbar mit Intensivstation |
Literatur
- Richtlinie über die personenbeförderungsrechtliche Behandlung von gewerblichen Krankenfahrten und gewerblichen Behindertenfahrten, Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft und Verkehr abgerufen am 4. Oktober 2025
- KBV: Krankenbeförderung – KBV, abgerufen am 4. Oktober 2025
- GKV:Fahrkosten / Krankentransport – GKV-Spitzenverband, abgerufen am 4. Oktober 2025