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Packungsbeilage

Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. med. Helmut Hentschel
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes, Dr. med. Helmut Hentschel

Synonyme: Gebrauchsinformation, "Waschzettel"

Definition

Die Packungsbeilage bzw. der Beipackzettel ist ein gesetzlich vorgeschriebener, gedruckter Informationsträger, welcher der Packung eines Fertigarzneimittels beigelegt ist. Er enthält u.a. Angaben über die Wirkstoffe, die Indikationen und die richtige Anwendung des Arzneimittels sowie über seine Nebenwirkungen und Kontraindikationen. Die Packungsbeilage ist eine Form der Patienteninformation, die für den Verbraucher bzw. Anwender des Arzneimittels bestimmt ist.

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Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Helmut Hentschel am 06.07.2023 Geprüft von DocCheck
Letzter Edit: 05.07.2023, 19:11