Fahrtauglichkeit
Synonym: Verkehrstauglichkeit
Definition
Die Fahrtauglichkeit ist ein Begriff aus der Verkehrsmedizin. Er beschreibt die medizinisch-funktionelle Befähigung zur sicheren Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung konkreter Erkrankungen. Die Fahrtauglichkeit kann durch vorübergehende körperliche, psychische oder substanzbedingte Faktoren beeinträchtigt oder aufgehoben sein.
Abgrenzung
Die Fahreignung ist ein rechtlich definierter Begriff und bezieht sich auf die langfristige, grundsätzliche Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen. Hierfür sind die Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) maßgeblich.
Die Fahrtüchtigkeit ist ebenfalls ein Begriff aus der Verkehrsmedizin. Hier wird ausschließlich die aktuelle, situative Fähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen bewertet.
Medizinische Relevanz
Die Fahrtauglichkeit basiert auf der funktionellen Integrität von Kognition, Motorik, Wahrnehmung und psychischer Gesundheit und wird meist im Rahmen von medizinischen Untersuchungen beurteilt.
Eine Einschränkung der Fahrtauglichkeit liegt beispielsweise vor bei:
- kognitiven Störungen (z.B. Demenz, MCI)
- motorischen Einschränkungen (z.B. nach Schlaganfall, bei Parkinson-Krankheit)
- visuellen Defiziten (z.B. Katarakt, Makuladegeneration, Glaukom)
- psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Depression, Psychosen)
- chronischen systemischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mit Hypoglykämie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Synkopen)
Im klinischen Alltag ist die Beurteilung der Fahrtauglichkeit insbesondere nach ambulanten Eingriffen unter Regional- oder Allgemeinanästhesie sowie bei der Verordnung von sedierenden Medikamenten von Bedeutung. Art, Dauer und Nachwirkungen der Anästhesie sind hierbei differenziert zu berücksichtigen. Ärztliche Aufklärung und Dokumentation sind essenziell.
Rechtliches
Der Begriff Fahrtauglichkeit ist nicht im StVG/FeV definiert, wird aber in medizinischen Leitlinien systematisch verwendet. Ein Beispiel hierfür ist die AWMF-S2e-Leitlinie "Diabetes und Straßenverkehr" (DDG, 2025), die explizit von "Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit" (z.B. durch Hypoglykämien) spricht.[1]
Quellen
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BaSt), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Fassung vom 01.06.2022
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4, abgerufen am 26.11.2025
- Madea B (Hrsg.): Rechtsmedizin, Springer 2015