Englisch: incompatibility
Unter einer Inkompatibilität versteht man in der Pharmazie eine Unverträglichkeit zwischen zwei oder mehreren Inhaltsstoffen eines Arzneimittels, die potentiell zu einer Beeinflussung der Wirkung oder Qualität führt.
Nach Erkennbarkeit kann man zwischen einer larvierten und einer manifesten Inkompatibilität unterscheiden. Eine larvierte Inkompatibilität kann organoleptisch nicht erkannt werden, da das Arzneimittel keine Änderungen in Farbe, Form oder Geruch erfährt. Ein Beispiel ist die Zersetzung des Wirkstoffs. Im Gegensatz dazu kann eine manifeste Inkompatibilität organoleptisch erkannt werden, da sich das Aussehen oder der Geruch ändert. Ein Beispiel ist das "Brechen" einer Creme.
Eine weitere Möglichkeit, Inkompatibilitäten einzuteilen, liegt in der Entstehungsweise. In dieser Hinsicht werden chemische und physikalische Inkompatibilitäten unterschieden.
Chemische Inkompatibilitäten beruhen meist auf Unverträglichkeiten der Inhaltsstoffe eines Arzneimittels. Folgende Beispielen gehören zu dieser Klasse:
Physikalische Inkompatibilitäten beruhen auf physikalischen Gersetzmäßigkeiten. Die Übergänge zwischen chemischen und physikalischen Inkompatibilitäten sind fließend. Folgende Beispiele gehören zu dieser Klasse:
In der Apotheke wird vor Anfertigung eines Rezepturarzneimittels eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, im Rahmen derer die Rezeptur anhand eines standardisierten Verfahrens auf typische Inkompatibilitäten geprüft wird. Auf diese Weise können die wichtigsten und häufigsten Inkompatibilitäten ausgeschlossen werden.
Fachgebiete: Pharmazie
Diese Seite wurde zuletzt am 24. Februar 2021 um 13:25 Uhr bearbeitet.
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