EU-Verordnung 2019/6
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Definition
Die Verordnung (EU) 2019/6 ist der zentrale europäische Rechtsakt, der Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Vertrieb, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln regelt. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 2001/82/EG.
Zweck
Die Verordnung verfolgt mehrere Kernziele:
- Modernisierung und Harmonisierung des Tierarzneimittelrechts in der EU
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln
- Förderung von Innovationen und Reduktion administrativer Hürden
- Stärkung der Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR)
Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für:
- industriell hergestellte Tierarzneimittel
- Wirkstoffe als Ausgangsmaterial
- bestimmte immunologische Tierarzneimittel (z.B. autogene Impfstoffe)
Nicht bzw. nur eingeschränkt gilt sie für:
- bestimmte homöopathische Tierarzneimittel (Ausnahmen in Art. 2)
Wesentliche Inhalte
- Zulassungssysteme: zentrale, dezentrale, nationale Verfahren; vereinfachte Verfahren für bestimmte Produkte
- Pharmakovigilanz: risikobasierte Überwachung, Meldepflichten
- Herstellung und Import: Genehmigungspflichten
- Etikettierung und Packungsbeilage: harmonisierte Vorgaben
- Klinische Prüfungen: Anforderungen an Studiendesign und Schutz von Versuchstieren
- Datenschutzfristen: bis zu 18 Jahre für innovative Produkte
Bedeutung für die Praxis
Die Verordnung betrifft:
- Tierärztinnen und Tierärzte
- pharmazeutische Unternehmen
- Tierhalter und landwirtschaftliche Betriebe
Relevante Auswirkungen:
- verbesserte Transparenz im Arzneimittelverkehr
- erweiterte Dokumentationspflichten
- strengere Regeln im Umgang mit Antibiotika
Quellen:
- Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG. Amtsblatt der Europäischen Union, L 4/43, 07.01.2019.
- Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/6 (Stand: 28.01.2022).
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/805
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/183
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Letzter Edit:
26.05.2026, 18:04
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BY-NC-SA