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EU-Verordnung 2019/6

M.Sc. Britta Mielinski
Klinischer Monitor | Mitarbeiter/in klinische Studien
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Definition

Die Verordnung (EU) 2019/6 ist der zentrale europäische Rechtsakt, der Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Vertrieb, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln regelt. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 2001/82/EG.

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