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Cochlea-Implantat

Englisch: cochlear implant

1. Definition

Unter einem Cochlea-Implantat versteht man eine elektronische Hörprothese, die in der Lage ist, die Funktion des Innenohres zu ersetzen.

2. Aufbau

Das Cochlea-Implantat setzt sich aus zwei Teilen zusammen.

2.1. Sprachprozessor

Der Sprachprozessor wird extern angebracht. Er besteht aus einem Mikrophon, über das die Aufnahme des Schalls erfolgt, sowie einem Prozessor, der die auditorische Information, die übertragen werden soll, in digitale Informationen umwandelt. Der Sprachprozessor nutzt Radiowellen, um diese Informationen durch die Haut an das Implantat weiterzugeben. Zusätzlich werden Batterien oder Akkus zur Energieversorgung benötigt. Der Sprachprozessor stellt die Energieversorgung für das Implantat mittels Induktion bereit.

2.2. Implantat

Das Implantat verfügt über eine Empfangsspule, die die elektrischen Signale des Sprachprozessors empfängt. Das Implantat kann die Impulse dekodieren und gibt sie dann an einen im Implantat enthaltenen Stimulator weiter. Dieser Stimulator gibt, gemäß der Anweisungen vom Sprachprozessor, elektrische Ströme an die einzelnen Elektroden, die sich in der Scala tympani befinden, ab. Die Energieversorgung erfolgt durch den Sprachprozessor per transkutaner Induktion.

3. Implantation

3.1. Voruntersuchung

Im Rahmen der Voruntersuchung wird nach der Ursache der Taubheit gesucht sowie die funktionelle und morphologische Integrität von Hörnerv und Hörbahn überprüft. Dies geschieht mit Hilfe der Computertomographie und der Magnetresonanztomographie. Zusätzlich werden subjektive Hörprüfungen (Hörschwelle, Sprachaudiogramm), eine objektive Hörprüfung (ERA) und soweit erforderlich eine Elektrocochleographie und ein subjektiver Promontoriumtest durchgeführt.

Weiterhin sollte die psychosoziale Situation des Patienten abgeklärt und der allgemeine Entwicklungs- und Sprachentwicklungsstandes untersucht werden.

3.2. Durchführung

Vor der Implantation erfolgt eine Mastoidektomie. Das Implantat kann anschließend unter der Haut in den ausgebohrten Knochen eingebracht werden. Es folgt die Eröffnung der basalen Schneckenwindung und das Vorschieben der Elektrode in die Scala tympani.

3.3. Nachsorge

Nach beendeter Wundheilung wird der Sprachprozessor individuell eingestellt. Es erfolgen ein Hör- und Sprachtraining. Zur Erkennung von technischen Defekten und zur Einbringung von Neuerungen werden lebenslang technische Kontrollen durchgeführt.

4. Funktion

Ein akustischer Reiz führt zu einer Reizung bestimmter Abschnitte der Basilarmembran und der entsprechenden Ganglienzellen des Hörnervens. Man spricht auch von tonotoper Reizung. Die Information gelangt dann über den Hörnerven zur Hörbahn ins Gehirn.

5. Indikation

Voraussetzung für die Implantation ist ein intakter Hörnerv und eine intakte zentrale Hörbahn. Eine Indikation für ein Cochlea-Implantat besteht bei cochleären Taubheit, auch einseitig. Auch wenn das Resthörvermögen durch ein Hörgerät nur unzureichend gesteigert werden kann und Sprachverstehen und Spracherwerb nicht möglich sind, ist ein Cochlea-Implantat auf der betroffenen Seite indiziert.

Das Cochlea-Implantat sollte bei prälingualer Taubheit bereits im ersten Lebensjahr, spätestens jedoch im Vorschulalter eingesetzt werden, da zu diesen Zeitpunkten die besten Ergebnisse, d.h. ein normaler Hör- und Spracherwerb, möglich sind.

Aufgrund der Deprivation der zentralen Hörbahn ist das Cochlea-Implantat für taub geborene Erwachsene nur von geringerem Nutzen. Bei einseitig Ertaubten stellt das CI jedoch eine empfehlenswerte Versorgung dar, da das Richtungshörvermögen und das Sprachverständnis deutlich gebessert werden.

Bei postlingualer Taubheit sollte die Implantation möglichst innerhalb von einem Jahr erfolgen, um ein gutes Ergebnis zu erreichen.

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