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AB0-Identitätstest

1. Definition

Der AB0-Identitätstest ist ein Bedside-Test zur schnellen Überprüfung der Blutgruppe. Vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) und Granulozytenkonzentraten ist er obligatorisch, um Fehltransfusionen zu vermeiden.

2. Testprinzip

Um die Verträglichkeit der Blutgruppe in der Blutkonserve (die bereits im Labor untersucht wurde und mit einer Blutgruppe beschriftet ist) und der Blutgruppe des Empfängers zu prüfen, wird beim AB0-Identitätstest eine handliche Karte verwendet, die über zwei oder drei Testfelder verfügt.

In den Testfeldern befinden sich jeweils Serum mit Anti-A-Antikörpern, Anti-B-Antikörpern und - bei drei Feldern - auch Anti-D-Antikörpern (Rhesus-Antikörper). In jedes Feld wird ein Tropfen Blut gegeben. Bei autologen Transfusionen werden Patient und Konserve, bei homologen Transfusionen nur das Blut des Patienten getestet. Das Serum mit den Antikörpern und die Blutstropfen mit den Antigenen werden vermischt.

Hierbei kann es in den einzelnen Feldern zu zwei unterschiedlichen Reaktionen kommen:

Feld 1 mit Serum mit Anti-A-Antikörpern: Verklumpt mit Blutstropfen von Blutgruppe A (Antigen A) oder mit Blutstropfen von Blutgruppe AB (Antigen A und B). Bei Blutstropfen von Blutgruppe B oder 0 keine Verklumpung.

Feld 2 mit Serum mit Anti-B-Antikörpern: Verklumpt mit Blutstropfen von Blutgruppe B (Antigen B) oder mit Blutstropfen von Blutgruppe AB (Antigen A und B). Bei Blutgruppe A oder 0 keine Verklumpung.

Feld 3 mit Serum mit Anti-D-Antikörpern (Rhesus): Verklumpt bei Vorliegen von Rhesus-Antigen (Rhesus-positiv). Bei Rhesus-negativem Blut kommt es nicht zur Verklumpung.

3. Aussagekraft

Der AB0-Identitätstest ersetzt nicht die Blutgruppenbestimmung im Labor. Er soll "nur" die AB0-Kompatibilität der Transfusion sicherstellen. Das bedeutet nicht, dass die Blutgruppe von Empfänger und EK identisch sein muss. Die Transfusion eines B-EK auf einen AB-Patienten ist ebenfalls AB0-kompatibel. Das Ergebnis des Bedside-Tests muss aber mit dem Blutgruppenbefund des Patienten identisch sein!

Aktuell ist nur noch die Überprüfung der AB0-Blutgruppe vorgeschrieben. Die Bestimmung des Rhesus-Faktors ist nicht mehr Pflicht, wird aber teilweise noch durchgeführt. In diesem Fall handelt es sich um einen ABD-Identitätstest.

Es muss nur das Reaktionsergebnis in der Patientenakte dokumentiert werden. Das Abheften der Reaktionskarten samt den eingetrockneten Blutstropfen ist nicht notwendig und aus hygienischen Gründen abzulehnen.

Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Reagenzien nicht verschleppt werden. Die Felder dürfen nicht mit demselben Kunststoff-Stab verrührt werden. Die Antiseren sind hoch konzentriert, bei Verschleppungen treten fehlerhafte Reaktionen auf.

Früher wurde der AB0-Identitätstest auch aus dem zu transfundierenen EK durchgeführt. Seit Blutprodukte rechtlich als Arzneimittel gelten, ist der Blutspendedienst als Arzneimittelhersteller dafür verantwortlich, dass Etikettierung und Inhalt korrekt sind, die "Bedside-Testung" des Produktes ist nicht mehr Pflicht. Dies gilt jedoch nicht für Eigenblutprodukte, bei denen der AB0-Identitätstest weiterhin durchgeführt werden muss.

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