Praxisanleiter: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(13 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
==Definition==
==Definition==
'''Praxisanleiter''' ist die Bezeichnung für examiniertes medizinisches Personal, das eine berufliche Weiterbildung absolviert hat. Die Weiterbildung befähigt zur praktische Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden in den [[Gesundheitsfachberuf]]en.
'''Praxisanleiter''' ist die Bezeichnung für examiniertes [[medizinisches Personal]], das eine berufliche [[Weiterbildung]] absolviert hat. Die Weiterbildung befähigt zur praktischen Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden in den [[Gesundheitsfachberuf]]en.


==Hintergrund==
==Hintergrund==
Praxisanleiter sind eine entscheidendes Bindeglied zwischen Praxis und Theorie. Sie erwerben im Zuge der Weiterbildung spezifische pädagogische Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeiter in ihre Aufgabenbereiche einweisen können.
Praxisanleiter sind eine entscheidendes Bindeglied zwischen Praxis und Theorie. Sie erwerben im Zuge der Weiterbildung u.a. spezifische pädagogische Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeiter in ihre Aufgabenbereiche einweisen können.


==Gesetzliche Regelungen==  
==Gesetzliche Regelungen==  
Zeile 9: Zeile 9:


Um die Aufgaben der Praxisanleitung auszuführen, sollte eine angemessene Freistellung erfolgen.
Um die Aufgaben der Praxisanleitung auszuführen, sollte eine angemessene Freistellung erfolgen.
Die Weiterbildung muss 300 Stunden umfassen, um laut [[Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe]] (PflAPrV, §4, Abs. 3) die geforderte Qualifikation der Praxisanleitenden zu erfüllen.


==Zielgruppen==
==Zielgruppen==
Die Weiterbildung richtet sich an examiniertes Personal verschiedener Berufsgruppen. Hierzu zählen u.a.:
Die Weiterbildung richtet sich an examiniertes Personal verschiedener Berufsgruppen:
* [[Pflegefachfrau/Pflegefachmann]]
* [[Gesundheits- und Krankenpfleger]]
* [[Gesundheits- und Krankenpfleger]]
* [[Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger]]
* [[Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger]]
Zeile 24: Zeile 27:
* Pädagogische und didaktische Grundlagen
* Pädagogische und didaktische Grundlagen
* Lernberatung
* Lernberatung
* Pflegewissenschaftliche Grundlagen
* [[Pflegewissenschaft]]liche Grundlagen
* Stressbewältigungstechniken  
* Stressbewältigungstechniken  
* Qualitätssicherung
* Qualitätssicherung
Zeile 33: Zeile 36:
* Präsentationstechniken
* Präsentationstechniken


Nachfolgend sind detaillierte Weiterbildungsinhalte am Beispiel für Pflegefachkräfte aufgeführt.
===... für Pflegefachkräfte===
Nachfolgend sind beispielhaft die detaillierten Weiterbildungsinhalte für Pflegefachkräfte aufgeführt.


===Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen===
====Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen====
* [[Pflegetheorie]]n und [[Pflegemodell]]e
* [[Pflegetheorie]]n und [[Pflegemodell]]e
* [[Pflegeprozess]]e und [[Pflegeplanung]]
* [[Pflegeprozess]]e und [[Pflegeplanung]]
Zeile 42: Zeile 46:
* Arbeitsrechtliche Vorschriften
* Arbeitsrechtliche Vorschriften


===Personenbezogenes Handlungsfeld===
====Personenbezogenes Handlungsfeld====
* [[Sozialpsychologisch]]e Grundlagen
* [[Sozialpsychologisch]]e Grundlagen
* Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
* Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
Zeile 50: Zeile 54:
* Beurteilungsgespräche
* Beurteilungsgespräche
* Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen  
* Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen  
* Kritik- und [[Konfliktgespräch]]e
* Kritik- und Konfliktgespräche


===Institutionsbezogenes Handlungsfeld===
====Institutionsbezogenes Handlungsfeld====
* Normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
* Normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
* Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
* Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
Zeile 61: Zeile 65:
* Rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung
* Rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung


===Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen===
====Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen====
* Pädagogische Grundlagen
* Pädagogische Grundlagen
* Lernmodelle und Lerntheorien
* Lernmodelle und Lerntheorien
Zeile 70: Zeile 74:
* Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
* Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung


===Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld===
====Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld====
* Praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
* Praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
* Gruppenarbeiten und Übungen
* Gruppenarbeiten und Übungen
Zeile 76: Zeile 80:


==Quellen==
==Quellen==
* [http://www.hwbr.academy/pflegeschule/details/praxisanleiter-inhalte.html Inhalte Weiterbildung Praxisanleiter]
* [https://www.rbk.de/bildung/fort-und-weiterbildung/praxisanleitung-in-den-gesundheitsberufen.html RBK - Berufspädagogische Weiterbildung – Praxisanleitung in den Gesundheitsberufen (DKG)], abgerufen am 27.10.2022
[[Fachgebiet:Krankenpflege]]
[[Fachgebiet:Krankenpflege]]
[[Fachgebiet:Medizinische Ausbildung]]
[[Fachgebiet:Medizinische Ausbildung]]

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2023, 02:06 Uhr

Definition

Praxisanleiter ist die Bezeichnung für examiniertes medizinisches Personal, das eine berufliche Weiterbildung absolviert hat. Die Weiterbildung befähigt zur praktischen Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen.

Hintergrund

Praxisanleiter sind eine entscheidendes Bindeglied zwischen Praxis und Theorie. Sie erwerben im Zuge der Weiterbildung u.a. spezifische pädagogische Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeiter in ihre Aufgabenbereiche einweisen können.

Gesetzliche Regelungen

Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) schreibt vor, dass die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für die Zulassung zum Examen innerhalb ihrer dreijährigen Ausbildung mind. 250 Stunden praktische Anleitungen von einem ausgebildeten Praxisanleiter benötigen. Praxisanleiter sind zudem Zweitprüfer bei der praktischen Examensprüfung.

Um die Aufgaben der Praxisanleitung auszuführen, sollte eine angemessene Freistellung erfolgen.

Die Weiterbildung muss 300 Stunden umfassen, um laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV, §4, Abs. 3) die geforderte Qualifikation der Praxisanleitenden zu erfüllen.

Zielgruppen

Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildungsinhalte umfassen im Allgemeinen z.B.:

  • Pädagogische und didaktische Grundlagen
  • Lernberatung
  • Pflegewissenschaftliche Grundlagen
  • Stressbewältigungstechniken
  • Qualitätssicherung
  • juristische Aspekte
  • Lern- und Arbeitstechniken
  • Kommunikation
  • Rhetorik
  • Präsentationstechniken

... für Pflegefachkräfte

Nachfolgend sind beispielhaft die detaillierten Weiterbildungsinhalte für Pflegefachkräfte aufgeführt.

Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen

Personenbezogenes Handlungsfeld

  • Sozialpsychologische Grundlagen
  • Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
  • Arbeitsbedingungen und -belastung im Pflegeberuf
  • Anwendung von Methoden zum Schutz der eigenen Arbeitskraft
  • Praxisreflexion und Supervision
  • Beurteilungsgespräche
  • Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen
  • Kritik- und Konfliktgespräche

Institutionsbezogenes Handlungsfeld

  • Normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
  • Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Normative Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen
  • Ziele der Ausbildung
  • Betriebliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
  • Aufgaben des Praxisanleiters
  • Rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung

Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen

  • Pädagogische Grundlagen
  • Lernmodelle und Lerntheorien
  • Lernprozesse, Formulierung von Lernzielen
  • Lernen und Lehren im berufspraktischen Feld der Pflege
  • Planung, Organisation, Durchführung und Beurteilung von Anleitungsprozessen
  • Leistungsbewertung und Beurteilung
  • Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld

  • Praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
  • Gruppenarbeiten und Übungen
  • Praxisberatung

Quellen