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Umwidmung (Veterinärmedizin)

Englisch: reclassification

1. Definition

Als Umwidmung bezeichnet man die aufgrund eines Therapienotstandes notwendige Zulassung von Arzneistoffen, die ursprünglich nicht für die betreffende Tierart bzw. Indikation zugelassen sind.

2. Hintergrund

Die Kaskadenregelung legt das Vorgehen bei der Umwidmung von Tierarzneimitteln fest.[1] Laut Dispensierrecht trägt der Tierarzt die Verantwortung für die Unversehrtheit der behandelten Tiere und die Unbedenklichkeit möglicher Rückstände in davon gewonnen Lebensmitteln.

Je nachdem, welche Stufe der Kaskadenregelung greift, sind definierte Wartezeiten einzuhalten, sodass festgesetzte Rückstandshöchstmengen nicht überschritten werden:

  • Eier: mindestens 7 Tage
  • Milch: mindestens 7 Tage
  • Fleisch: mindestens 28 Tage
  • Fisch: Ergebnis der Division der Zahl 500 durch die Gradzahl der Wassertemperatur, in der die Fische leben (in °C)[2]

3. Quelle

  1. Österreichische Apothekenkammer. Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG, abgerufen am 11.01.2020
  2. Oberösterreichischer Tiergesundheitsdienst. Anwendung und Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes, abgerufen am 11.01.2020

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21.03.2024, 08:54
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