Sitzwache
Trainier deine Lernmuskeln!
Mit Flash Cards, Quiz und mehr
LoslegenSynonyme: 1:1-Betreuung, Dauerbeobachtung
Englisch: patient sitter, constant observation
Definition
Eine Sitzwache ist die ständige persönliche Anwesenheit einer Person am Bett eines einzelnen Patienten, der eine Beaufsichtigung oder kontinuierliche Begleitung benötigt. Sie ist eine Sonderform der Einzelpflege, umfasst aber nicht zwingend pflegerische Tätigkeiten.
Indikationen
Typische Anlässe für eine Sitzwache sind:
- Delir, insbesondere bei älteren Menschen mit Unruhe, Desorientierung oder Weglauftendenz
- Demenz mit erhöhtem Sturz- oder Selbstgefährdungsrisiko
- Vermeidung oder Begleitung einer Fixierung
- akute Suizidalität
- Begleitung in der Sterbephase
Sitzwache und Delir
Die S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“ empfiehlt, körpernahe freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden (Empfehlung 5.3). Zudem empfiehlt sie mit Empfehlungsgrad A individuell zugeschnittene, überwiegend nichtmedikamentöse Multikomponentenprogramme.[1] Diese umfassen mindestens sechs Maßnahmen, die ein- bis dreimal täglich angewendet werden, unter anderem Reorientierung, Ausgleich sensorischer Defizite, Mobilisation, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sowie Schlafförderung.[1] Die Leitlinie nennt die Sitzwache nicht ausdrücklich – eine kontinuierlich anwesende Person ist jedoch eine Möglichkeit, diese zeitintensiven Maßnahmen am Krankenbett umzusetzen.
In Studien wurden Multikomponentenprogramme zu einem wesentlichen Teil von geschulten Ehrenamtlichen umgesetzt. Im Hospital Elder Life Program (HELP) sank die Delirhäufigkeit bei über 70-jährigen internistischen Patienten von 15,0 % auf 9,9 %.[2] In der deutschen PAWEL-Studie arbeiteten je Klinik zwei gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte mit drei bis fünf geschulten Ehrenamtlichen zusammen; bei Eingriffen außerhalb der Herzchirurgie sank die Delirrate von 16,3 % auf 10,9 %, nach Herzoperationen zeigte sich kein Effekt.[3]
Organisation
Die Zuständigkeit für die Veranlassung einer Sitzwache ist hausintern unterschiedlich geregelt. In manchen Kliniken ist eine ärztliche Anordnung erforderlich, in anderen entscheidet die Pflege bzw. die Stationsleitung.[4] Sitzwachen können durch klinikeigenes Personal, externe Dienste oder geschulte Ehrenamtliche besetzt werden. Die medizinische und pflegerische Verantwortung verbleibt beim Personal der Station.
Abgrenzung
In der psychiatrischen Versorgung wird der Begriff „Sitzwache“ in der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“ kritisch gesehen, weil er eine rein passive Überwachung nahelegt. Die dort beschriebene 1:1- bzw. Intensivbetreuung umfasst hingegen eine aktive, vertrauensbildende Begleitung in akuten Krisen und ist nicht auf die Anwesenheit am Bett beschränkt.[5]
Zur Abgrenzung gelten folgende Begriffe:
- Nachtwache: pflegerischer Nachtdienst einer Station, der für alle Patienten zuständig ist
- Einzelpflege: 1:1-Versorgung durch eine Pflegekraft einschließlich pflegerischer Tätigkeiten
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 DGGPP, DGG: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, AWMF-Register-Nr. 109-001, Kurzversion 1.1, Überarbeitung 19.01.2026, abgerufen am 23.09.2026
- ↑ Inouye SK et al.: A multicomponent intervention to prevent delirium in hospitalized older patients. N Engl J Med 1999; 340(9): 669–676
- ↑ Deeken F et al.: Outcomes of a Delirium Prevention Program in Older Persons After Elective Surgery: A Stepped-Wedge Cluster Randomized Clinical Trial. JAMA Surg 2022; 157(2): e216370
- ↑ Kramer I, Schubert M: The use of patient sitters at a Swiss hospital: A retrospective observational study. PLoS One 2023; 18(6): e0287317
- ↑ DGPPN: S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“, AWMF-Registernummer 038-022, Langfassung, Version 3.0, Stand 02.03.2026, abgerufen am 23.09.2026