von französisch: quarantaine de jours - vierzig Tage
Die Quarantäne ist eine zeitliche Absonderung von Personen mit bestimmten Infektionskrankheiten oder krankheitsverdächtigen Personen von der übrigen Bevölkerung als Schutzmaßnahme gegen Einschleppung und Verbreitung der betreffenden Infektion.
Laut WHO Kriterien sind vier Infektionskrankheiten quarantänepflichtig:
In Deutschland werden Patienten mit einem hämorrhagischen Fieber ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Eine Isolierung von Patienten mit Infektionen durch multiresistente Keime ist rechtlich in Deutschland ebenfalls möglich.
Die Anwendung von gefahrenabwehrrechtlichen Quarantänebestimmungen wird in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) §30 geregelt. Die Anwendung von Quarantänemaßnahmen kann unter bestimmten Umständen auch gegen den Willen des Patienten erfolgen. Während dem Zeitraum der Quarantäne haben lediglich die behandelnden Mediziner, sowie Seelsorger garantierten Zutritt zur isolierten Person.
Der Zeitraum richtet sich nach der Inkubationszeit der vermuteten Infektion.
Bei Einreise in bestimmte Staaten müssen Tiere auch ohne konkreten Krankheitsverdacht z.T. kurzzeitig in Quarantäne. Diese Maßnahme soll eine Einschleppung von Tierseuchen in das entsprechende Land verhindern.
Auch in der Nutztierhaltung empfiehlt sich bei Zukauf neuer Tiere zu einem bestehenden Bestand die Einhaltung der Absonderung von der Herde. Beispielsweise wird zugekauftes Geflügel mindestens 2 Wochen unter Beobachtung gehalten und vor der Eingliederung in den Betrieb ggf. behandelt.
In der Pferdemedizin werden z.B. alle Pferde mit neurologischen ZNS-Symptomen und Verdacht auf West-Nil-Virus unter Quarantäne aufgestallt. Weitere typische Beispiele sind die Parvovirose des Hundes sowie der Zukauf von Reptilien.
Tags: Cholera, Gelbfieber, Infektionskrankheit, Isolierung, Pest
Fachgebiete: Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Veterinärmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 10. Januar 2020 um 13:59 Uhr bearbeitet.
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