Postmortalspende
Synonyme: postmortale Spende, postmortale Organspende
Englisch: cadaveric(organ) donation, deceased (organ) donation
Definition
Als Postmortalspende wird eine Organspende nach Feststellung des Hirntodes des Organspenders bezeichnet. Sie erfolgt anonym, der Empfänger erfährt also nicht, wer der Spender war. Das Gegenteil zur Postmortalspende ist die Lebendspende.
Voraussetzungen
Eine Postmortalspende setzt die Zustimmung des Spenders voraus. Diese kann zu Lebzeiten durch eine Patientenverfügung bzw. einen Organspendeausweis erfolgen oder der mutmaßliche Wille des Spenders kann postmortal mit Hilfe der Angehörigen ermittelt werden. Die zweite Voraussetzung ist die zweifelsfreie Feststellung des Todes (Hirntod, d.h. irreversibler Ausfall der Hirnfunktion).
In einigen Ländern ist auch eine Organspende nach Herztod möglich ("donation after circulatory death", kurz "DCD").
Kontraindikation
Als spenderabhängige Kontraindikationen für eine Postmortalspende gelten:
- maligne Erkrankung mit Metastasierungstendenz
- Prionenerkrankungen
- einige Infektionserkrankungen (z.B. Tuberkulose)
- HIV-Infektion
- Herzstillstand vor dem Hirntod (in einigen Ländern gilt das Herztodkriterium)
siehe auch: Postmortale Transplantation
Quellen
- ueber-leben.de/faq, aufgerufen am 26.11.2021
- Organspende-info.de, aufgerufen am 26.11.2021
um diese Funktion zu nutzen.