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Postmortalspende

Synonyme: postmortale Spende, postmortale Organspende
Englisch: cadaveric(organ) donation, deceased (organ) donation

1. Definition

Als Postmortalspende wird eine Organspende nach Feststellung des Hirntodes des Organspenders bezeichnet. Sie erfolgt anonym, der Empfänger erfährt also nicht, wer der Spender war. Das Gegenteil zur Postmortalspende ist die Lebendspende.

2. Voraussetzungen

Eine Postmortalspende setzt die Zustimmung des Spenders voraus. Diese kann zu Lebzeiten durch eine Patientenverfügung bzw. einen Organspendeausweis erfolgen oder der mutmaßliche Wille des Spenders kann postmortal mit Hilfe der Angehörigen ermittelt werden. Die zweite Voraussetzung ist die zweifelsfreie Feststellung des Todes (Hirntod, d.h. irreversibler Ausfall der Hirnfunktion).

In einigen Ländern ist auch eine Organspende nach Herztod möglich ("donation after circulatory death", kurz "DCD").

3. Kontraindikation

Als spenderabhängige Kontraindikationen für eine Postmortalspende gelten:

siehe auch: Postmortale Transplantation

4. Quellen

Stichworte: Organspende

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22.11.2024, 13:49
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