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Mareksche Krankheit (Geflügel)

(Weitergeleitet von Marek-Krankheit)

nach Josef Marek (1868 bis 1952), ungarischer Tierarzt
Synonyme: Marek'sche Krankheit, Marek-Krankheit, Marek'sche Hühnerlähmung
Englisch: Marek Disease

1. Definition

Bei der Marekschen Krankheit handelt es sich um eine durch das Hühner-Herpesvirus 2 (GaHV-2) hervorgerufene virale Infektionskrankheit der Hühner. Auch andere Hühnervögel können erkranken, jedoch sind Hühner für die Infektion am empfänglichsten.

2. Erreger

Erreger ist das gallide Herpesvirus-2. Es gehört zu den Alphaherpesvirinae. Es existieren verschiedene Serovare, die sich ihrer Virulenz unterscheiden.

3. Epizootiologie

Die Infektion erfolgt vor allem aerogen durch belastete Stäube, Federn und Hautschuppen. Außerdem kann die Krankheit vektorenvermittelt durch Ektoparasiten wie Milben, Flöhe oder Zecken erfolgen. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und scheiden das Virus über Federn, Speichel und Kot aus.

4. Pathogenese

Vom primären Infektionsherd, der Lunge, aus entsteht eine Virämie mit folgender Besiedlung der lymphatischen Organe (Bursa fabricii, Milz, Thymus). Etwa 10 Tage post infectionem kommt es zu einer zellassoziierten zweiten Virämie in deren Verlauf Iris, innere Organe, Federfollikel und Nerven besiedelt werden. Dort entstehen Ansammlungen von T-Lymphozyten, es kommt zur Lymphomatose.

5. Klinik

Klinisch manifestiert sich die Infektion vor allem bei Jungtieren, bei älteren Tieren verläuft eine Infektion häufig asymptomatisch. Durch die Immunsuppression werden bakterielle Sekundärinfektionen begünstigt. Es sind verschiedene Manifestationen beschrieben, die auch gleichzeitig auftreten können.

5.1. Klassische Form

Bei der klassischen Form kommt es zur Lähmung einer oder mehrerer Gliedmaßen. Außerdem können durch Schädigungen des Nervus vagus Atembeschwerden auftreten.

5.2. Akute Form

Diese Form tritt bei ungeimpften Jungvögeln auf. Es kommt zur Paralyse, die Mortalität ist hoch (bis zu 80%).

5.3. Okulare Lymphomatose

Durch Infiltration der Iris mit Lymphozyten kommt es zur Erblindung; die Iris ist grau verfärbt.

6. Prophylaxe

Zur Vorbeugung werden hygienische Maßnahmen (eingeschränkter Besucherverkehr, passende Reinigungsmaßnahmen der Ställe) ergriffen. Eine Schutzimpfung am ersten Lebenstag ist möglich und bei Zucht- und Legehennen üblich.

7. Rechtlicher Hintergrund

Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierkrankheit gemäß der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der jeweils gültigen Fassung [1].

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21.03.2024, 08:58
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