(Weitergeleitet von Legal'sche Probe)
benannt nach dem deutschen Arzt Emmo Legal (1859-1922)
Englisch: Legal’s test for ketones
Die Legal-Probe ist eine Nachweisreaktion der klinischen Chemie. Sie wird dazu eingesetzt, Ketonkörper (z.B. Aceton) zu erkennen. Es handelt sich um eine Farbreaktion.
Die Reaktion verläuft zweistufig. Im ersten Schritt erfolgt eine alkalische Hydrolyse, die aus dem Ketonkörper ein Carbanion entstehen lässt.
Der zweite Schritt besteht aus einer Aldoladdition. Durch Zugabe von Nitroprussid (Nachweisreagenz) entsteht der rote Legal-Komplex.
Da es sich um eine Farbreaktion handelt, findet sie häufig auf Urinteststreifen Verwendung. Hier dient sie der Früherkennung von Krankheiten, die zu Ketonkörpern im Urin führen (Ketonurie), z.B. Diabetes mellitus.
Mit Harnteststreifen lässt sich lediglich eine qualitative Analyse durchführen. Um herauszufinden, wie viele Ketonkörper im Harn vorhanden sind, titriert man, nachdem die Färbung aufgetreten ist, konzentrierte Essigsäure hinzu.
Die dissoziierten H+-Ionen kehren die Aldoladdition wieder um (Prinzip des kleinsten Zwangs), was eine mehr oder weniger starke Entfärbung zur Folge hat.
Enftärbung | abgeleitete Ketonkörper-Konzentration |
---|---|
komplett | Null |
verblasst | gering, < 5mg/L |
keine | hoch ≥ 30mg/L |
Damit kann außerdem ausgeschlossen werden, dass die Rotfärbung durch andere Faktoren wie bspw. Kreatinin hervorgerufen wurde.
Tags: Diabetes mellitus, Eponym, Ketonkörper, Ketonurie, Labormethode
Fachgebiete: Chemie, Labormedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 12. März 2018 um 10:11 Uhr bearbeitet.
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