Icaridin
Handelsnamen:
AntiBrumm® Zeckenstopp, Autan® Protection Plus, Saltidin®, Bayrepel®, u.a.
Synonyme: Picaridin, Hepidanin, KBR3023
Definition
Icaridin, länderspezifisch auch als Picaridin bekannt, ist ein synthetischer Wirkstoff, der zu den Repellentien zählt. Er wird primär zur topischen Anwendung zum Schutz vor blutsaugenden Arthropoden (Stechmücken und Zecken) eingesetzt und besitzt ein breites Wirkspektrum.
Chemie
Icaridin gehört zur Gruppe der Piperidine. Der Wirkstoff ist chiral und besitzt zwei Stereozentren. Die Summenformel lautet: C12H23NO3.
Herstellung
Der Wirkstoff kann durch eine Reaktion von Carbonyldiimidazol mit 2-Piperidinethanol und 2-Butan hergestellt werden.
Wirkmechanismus
Der genaue Wirkmechanismus ist derzeit (2025) noch ungeklärt. Vermutet wird, dass die olfaktorischen Rezeptoren von Insekten gereizt werden und sie dadurch am Landen und Stechen hindert. Die Wirkung ist mit der von DEET vergleichbar.
Das Wirkspektrum umfasst Mücken, Bremsen, Fliegen und Zecken. Für eine tropentaugliche Wirkung werden Konzentrationen von über 20 % empfohlen.
Eine 20%ige Formulierung schützt:
- bis zu 8 Stunden vor Mücken
- bis zu 5 Stunden vor Zecken
Auch eine Anwendung auf Textilien ist möglich.
Darreichungsform
Der Wirkstoff ist als Spray auf dem deutschen Markt erhältlich. Er weist eine gute Materialverträglichkeit gegenüber Leder und Kunststoffen auf und kann auch auf Textilien angewendet werden.
Nebenwirkungen
Icaridin gilt als gut verträglich. Es können bei empfindlichen Personen Hautreaktionen auftreten. Ein Kontakt mit den Schleimhäuten sollte vermieden werden.
Kontraindikation
Die Anwendung bei Kindern unter 2 Jahren wird nicht empfohlen, da keine ausreichenden Sicherheitsdaten vorliegen. Je nach Hersteller ist eine Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit nach ärztlicher Rücksprache möglich. Es sollte jedoch eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen, wobei bislang (2025) keine Hinweise auf teratogene oder embryotoxische Wirkungen vorliegen.
Zulassung
Icaridin-haltige Produkte sind als Biozid-Produkte zugelassen bzw. registriert. Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).