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Harnpflichtige Substanzen sind kleinmolekulare Endprodukte (Katabolite) des Körperstoffwechsels, die kontinuierlich mit dem Urin über die Nieren ausgeschieden werden müssen.
Ionen, die überwiegend bzw. obligat mit dem Urin ausgeschieden werden (z.B. Cl-, NH4+, K+, Na+) gehören per definitionem nicht zu den harnpflichtigen Substanzen.
Bei einer Urämie kommt es zu einer Akkumulation harnpflichtiger Substanzen. Zu den wichtigsten zählen:
Darüber hinaus umfasst die Gruppe harnpflichtiger Substanzen auch noch weitere Stoffe wie Phenole, Guanidinderivate, sowie aliphatische und aromatische Amine und Polyamine.
Tags: Ausscheidung, Harn, Urin
Fachgebiete: Physiologie, Urologie
Diese Seite wurde zuletzt am 1. Dezember 2011 um 16:17 Uhr bearbeitet.
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