Harnpflichtige Substanzen
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Englisch: urinary waste product
Definition
Harnpflichtige Substanzen sind kleinmolekulare Endprodukte (Katabolite) des Körperstoffwechsels, die kontinuierlich mit dem Urin über die Nieren ausgeschieden werden müssen.
Ionen, die überwiegend bzw. obligat mit dem Urin ausgeschieden werden (z.B. Cl-, NH4+, K+, Na+) gehören per definitionem nicht zu den harnpflichtigen Substanzen.
Pathophysiologie
Bei einer Urämie kommt es zu einer Akkumulation harnpflichtiger Substanzen. Zu den wichtigsten zählen:
Darüber hinaus umfasst die Gruppe harnpflichtiger Substanzen auch noch weitere Stoffe wie Phenole, Guanidinderivate, sowie aliphatische und aromatische Amine und Polyamine.
Fachgebiete:
Physiologie, Urologie
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