Fahrtauglichkeit
Synonyme: Fahrtüchtigkeit, Verkehrstauglichkeit, Verkehrstüchtigkeit
Englisch: fitness to drive
Definition
Fahrtauglichkeit ist ein Begriff aus der Verkehrsmedizin. Er bezeichnet die aktuelle, situative Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Die Fahrtauglichkeit kann durch vorübergehende körperliche, psychische oder substanzbedingte Faktoren beeinträchtigt oder aufgehoben sein.
Medizinische Relevanz
Eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit liegt vor, wenn durch akute Einflüsse zentrale Fahrfunktionen wie Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, Wahrnehmung oder motorische Steuerung beeinträchtigt sind. Typische Ursachen sind
- Intoxikationen (Alkohol, Drogen)
- Medikamente (Sedativa, Hypnotika)
- Schlafmangel
- Erschöpfung
- Hypoglykämien
- akute neurologische oder psychiatrische Störungen
Auch fieberhafte Infekte oder starke Schmerzen können die Fahrtauglichkeit vorübergehend aufheben. Das gleiche gilt für Gipsverbände oder Orthesen, wenn sie das sichere Führen des Fahrzeugs beeinträchtigen.
Im klinischen Alltag ist die Beurteilung besonders nach ambulanten ärztlichen Eingriffen unter Anästhesie und bei der Verordnung von Medikamenten relevant. Ärztliche Aufklärung und Dokumentation sind hierbei essenziell.
Rechtlicher Bezug
Das Führen eines Kraftfahrzeugs bei fehlender Fahrtauglichkeit kann straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen haben, u.a. nach § 316 StGB. Die Bewertung erfolgt stets einzelfallbezogen im Kontext der konkreten Verkehrssituation.
Abgrenzung
Während die Fahrtauglichkeit den momentanen Zustand beschreibt, bezieht sich die Fahreignung auf die langfristige, grundsätzliche Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Literatur
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BaSt), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Fassung vom 01.06.2022.
- Strafgesetzbuch (StGB): § 316
- Madea B (Hrsg.): Rechtsmedizin, Springer 2015