Zahnkrone
Synonym: Corona dentis
Englisch: dental crown
Definition
Als Zahnkrone oder Krone bezeichnet man den schmelzüberzogenen Teil des Zahnes, dessen Hauptteil das Zahnfleisch überragt. Den sichtbaren Teil eines Zahns – unabhängig davon, ob er schmelzüberzogen ist oder nicht – nennt man klinische Krone.
Eine weitere Bedeutung des Begriffs Zahnkrone ist der teilweise oder vollständige Ersatz der natürlichen Zahnkrone durch eine Restauration – die künstliche Krone. Der entsprechende Eingriff heißt Überkronung.
Anatomie
Im gesunden Gebiss ist nur die Krone eines Zahnes sichtbar. Die Zahnkrone wird durch den gingivaumschlossenen Zahnhals von der im Alveolarfach verankerten Zahnwurzel getrennt. Die größte Ausdehnung der Zahnkrone nennt man den anatomischen Äquator. Der Bereich oberhalb des Äquators ist die Suprawölbung, der unterhalb des Äquators, also zur Zahnwurzel hin gelegene Bereich, ist die Infrawölbung.
Im Rahmen pathologischer Veränderungen des Zahnhalteapparats (Parodontitis) kann sich die klinische Krone verlängern.
Zahnersatz
Künstliche Kronen dienen in erster Linie dem Ersatz fehlender Zahnsubstanz. Man unterscheidet Teilkronen, die nur einen Teilbereich der Krone, z.B. die Kaufläche ersetzen, und Vollkronen, die den Zahn vollständig umfassen bzw. alle sichtbaren Zahnanteile substituieren. Als Materialien kommen u.a. Goldlegierungen, Titan, Nichtedelmetalllegierungen (NEM), in Verbindung mit Verblendmaterialien, oder Vollkeramikkronen zum Einsatz. Bei der Präparation eines Zahnes für eine künstliche Krone muss die biologische Breite berücksichtigt werden.
Indikationen
- durch Karies zerstörte oder ausgedehnte Füllungen geschwächte Zähne
- Ersatz eines traumatisch oder degenerativ bedingten Verlusts von Zahnhartsubstanz
- Korrektur von Stellungs- und Formanomalien der Zähne
- Schaffung von Halte- und Stützelementen für partielle oder subtotale Prothesen
- ästhetische Korrektur