Antiphospholipid-Antikörper
Synonym: Phospholipid-Antikörper, PL-Antikörper
Abkürzung: aPL, APLA
Definition
Antiphospholipid-Antikörper ist ein heterogener Sammelbegriff für Autoantikörper, die ein Antiphospholipid-Syndrom auslösen können. Die Zielantigene sind überwiegend neutrale oder negativ geladene Phospholipide.
Einteilung
Nach neuerem pathophysiologischem Verständnis werden Antiphospholipid-Antikörper in drei Subtypen eingeteilt:
- Typ 1 aPL binden an Phospholipide, ohne Cofaktoren zu benötigen
- Typ 2 aPL binden an Phospholipide in Gegenwart von Cofaktoren
- Typ 3 aPL binden direkt an Cofaktoren. Dieser Typ wird zu den Antiphospholipid-Antikörpern gezählt, obwohl die Zielantigene keine Phospholipide sind.
Der wichtigste Cofaktor ist beta-2-Glykoprotein I, weiterhin gehören hierzu Prothrombin, Annexin V sowie in seltenen Fällen Protein C und Protein S. Die Einteilung hat mehr wissenschaftliche Bedeutung, da im Routinelabor eingesetzte Methoden den Bindungstyp nicht unterscheiden können.
Außerdem werden die Antikörper nach Zielantigen unterschieden. Zu diesen gehören:
- Cardiolipin (Diphosphatidylglycerol)
- Phosphatidylserin
- Phosphatidylinositol
- Phosphatidylethanolamin
- Phosphatidsäure
Die wichtigste Subgruppe sind die Anticardiolipin-Antikörper (aCL), die häufig auch separat untersucht werden. Eine weitere relevante Subgruppe sind Anti-Beta-2-Glykoprotein-I-Antikörper (Anti-ß2GPI).
Labordiagnostik
Zum Nachweis von Antiphospholipid-Antikörpern gibt es verschiedene Labormethoden, die in zwei Gruppen eingeteilt werden können. Sie gehören entweder zur hämostaseologischen Diagnostik (Lupus-Antikoagulans) oder in die Immunologie (Immunassays). In der Regel werden hämostaseologische und immunologische Untersuchungsverfahren kombiniert, um die Diagnose abzusichern. Bei einem positiven Befund in nur einem System ist ein Antiphospholipid-Syndrom weniger wahrscheinlich.
Da Antiphospolipid-Antikörper auch transient auftreten können, zum Beispiel im Verlauf von Infektionen, gilt ein Befund erst als positiv, wenn er nach mindestens 12 Wochen in einer Zweituntersuchung bestätigt werden konnte.
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