Das Medizinlexikon zum Medmachen
Mach Med! Schreibe Artikel und teile Dein Wissen
Mach Med!
Schreibe Artikel und
teile Dein Wissen
Jetzt starten
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel zu bearbeiten.
Bearbeiten

Organspende

Englisch: organ donation

Inhaltsverzeichnis

1 Definition

Als Organspende bezeichnet man die Zurverfügungstellung von Organen zur Transplantation. Meistens werden Organe nach dem Tod (siehe Hirntod) entnommen, um sie einem anderen Patienten zu transplantieren. In einigen wenigen Fällen ist jedoch auch eine Lebendspende von Organen möglich.

2 Transplantierbare Organe

Die Liste der möglichen transplantierbaren Organe ist länger als viele Laien denken. Heute können nicht nur große innere Organe, sondern auch viele kleinere transplantiert werden. Von Todspenden können derzeit folgende Organe mit Erfolgsaussichten transplantiert werden:

Eine Lebendspende ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Aus ethischen Gründen kann nur Gewebe von paarig angelegten Organen oder mit einer hohen Regenerationsfähigkeit transplantiert werden. Eine Lebendspende kann nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Mögliche Gewebe bzw. Organe für eine Lebendspende sind:

  • eine Niere (da paarig angelegt)
  • Teile der Leber (da hohe Regenerationsfähigkeit)
  • ein Teil der Lunge (da paarig angelegt)

3 Transplantationsrecht

3.1 Deutschland

Die Organspende nach dem deutschen Transplantationsgesetz ist im Fall einer Totenspende nur zulässig, wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine entsprechende Zustimmung gegeben hat (z.B. in Form eines Organspendeausweises) oder, falls das nicht nachprüfbar ist, ein nächster Verwandter seine Zustimmung gibt. Liegt eine derartige Zustimmung nicht vor, oder ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen unklar, wird in der Regel keine Organentnahme vorgenommen. Kritiker bemängeln, dass durch eine derartige Regelung zu wenig Organspenden bereitstünden, da viele spendebereite Bürger dies nicht zu lebzeiten dokumentieren.

3.2 Österreich

In Österreich gilt im Gegensatz zu Deutschland eine Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass jeder im Falle des Todes automatisch der Organspende eingewilligt hat, es sei denn er hat dem vorher ausdrücklich widersprochen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Staatsbürger (auch Touristen).

Kritiker der Widerspruchsregelung bemängeln, dass zu viele Menschen, die eigentlich nicht bereit sind zu spenden, dies jedoch nicht dokumentieren oder sich in eine entprechende Kartei eintragen lassen, zu unfreiwilligen Spendern werden. Eine Organentnahme ohne Zustimmung würde demnach gegen gegen die Würde des Verstorbenen verstoßen.

3.3 Schweiz

In der Schweiz trat das Transplantationsgesetz erst zum 1.7.2007 in Kraft. Davor gab es keine einheitliche Regelung und die Organspenden wurden in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Seit dem Inkraftreten des Gesetzes gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Somit darf eine Organspende nur stattfinden, wenn vor dem Tod eine entsprechende Willensäußerung bestand (am besten schriftlich) oder wenn Angehörige die Entnahme gestatten.

4 Mangel an Spenderorganen

In den meisten Ländern herrscht ein Mangel an Spenderorganen. In Ländern mit einer Widerspruchsregelung jedoch nicht so stark wie in anderen Ländern. In Deutschland herrscht bereits seit langem ein chronischer Mangel, was zur Folge hat, dass die Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, oft Jahre darauf warten müssen. Viele Menschen sterben während sie auf der Warteliste stehen. Es gibt auch viele Menschen, die zu einer Spende nicht bereit sind. Hierfür kann es unterschiedliche Beweggründe geben. Beispielsweise haben einige Menschen Angst, die Organe könnten vor dem eigentlichen Tod entnommen werden oder aber religiöse Überzeugungen stehen der Spende im Weg.

5 Organhandel

In Entwicklungs- und Schwellenländern wird mit Organen ein Handel betrieben. Auslösend für die Bereitschaft, Organe zu verkaufen, ist die materielle Notsituation der Betroffenen. Reiche ausländische Patienten mit Bedarf an Spenderorganen können die Organe gegen Geld erwerben.

Um diesen Artikel zu kommentieren, melden Sie sich bitte an.

Letzte Autoren des Artikels:

userImage

Bettina Beutler

Mitarbeiterin von DocCheck

userImage
5 Wertungen (4.8 ø)
Teilen

7.142 Aufrufe

userImage

Nadine Feyer schreibt seit dem 11.06.2011 im Flexikon, hat bereits 71 neue Artikel publiziert und 56 Artikeldetails verbessert.

Autor werden

Das Flexikon enthält bereits 38.293 Artikel - jetzt mitmachen & weitersagen!