Nahrungsergänzungsmittel
Englisch: dietary supplement, food supplement
Definition
Nahrungsergänzungsmittel, kurz NEM, sind Lebensmittel, die ernährungsphysiologisch wichtige Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Fettsäuren oder andere Substanzen enthalten. Sie gehören zu den so genannten Nutraceuticals und bilden eine Untergruppe der Gesundheitsprodukte.
Abgrenzung
Obwohl Nahrungsergänzungsmittel häufig in Form von Tabletten oder Kapseln vertrieben werden, handelt es sich juristisch gesehen nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel. Sie benötigen deshalb keine Zulassung des BfArM und sind auch nicht apothekenpflichtig, sondern können in Drogeriemärkten oder Supermärkten erworben werden.
Rechtliche Grundlagen
Regelungen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden sich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Dieser übergeordnet sind die Regelungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG).
In der NemV sind Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel definiert, die
- dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellen und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen [...] in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden.[1]
Im letzten Punkt unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel vom Functional Food, der auch mit Nährstoffen angereichert ist, aber in einer lebensmitteltypischen Form in Verkehr gebracht wird (z.B. probiotischer Joghurt).
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung auf der Verpackung unterscheidet sich von der eines Arzneimittels. Die Kennzeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels muss folgende Elemente enthalten:
- die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel"
- die Namen bzw. die Bezeichnung der enthaltenen Nährstoffe und sonstiger Stoffe sowie, falls vorhanden, deren empfohlene Referenzwerte
- die empfohlene tägliche Verzehrmenge (die Bezeichnung "Dosierungsempfehlung" ist Arzneimitteln vorbehalten)
- der Warnhinweis "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden."
- der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung geeignet sind
- der Hinweis, dass das Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern ist.
Es dürfen lediglich Stoffe enthalten sein, die im Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments gelistet sind. Gesundheitsbezogene Informationen bzw. Behauptungen sind verboten. Eine Ausnahme hiervon stellen die sogenannten Health Claims dar. In der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sind gesundheitsbezogene Aussagen gelistet, die auf die Verpackung gedruckt werden dürfen, sofern ein bestimmter Nährstoff in einer bestimmten Menge enthalten ist.
Die Überwachung der Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist in Deutschland Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Dabei werden die Zusammensetzung und die Deklaration eines Präparates untersucht. Wer ein Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringt, muss dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen.
Quellen
- ↑ Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.12.2021