Integriertes Notfallzentrum
Definition
Das integrierte Notfallzentrum, kurz INZ, ist eine Notfalleinrichtung, welche die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis des Kassenärztlicher Bereitschaftsdienstes (ÄBD) verbindet. Das INZ nimmt eine Ersteinschätzung vor, um Patienten nach Dringlichkeit einer geeigneten Versorgungseinrichtung zuzuweisen.
Hintergrund
Die in Deutschland häufig organisatorische und räumliche Trennung von Notaufnahmen und ärztlichen Notdienstpraxen ist ein strukturelles Problem. Patienten, die eigentlich ambulant bzw. durch eine Notdienstpraxis behandelt werden könnten, wenden sich an zentrale Notaufnahmen und binden dort notfallmedizinische Ressourcen.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wurde u.a. die Einführung integrierter Notfallzentren beschlossen, die durch eine standardisierte Ersteinschätzung eine bessere Patientensteuerung ermöglichen und den Zugang zur jeweils geeigneten Versorgungsstruktur erleichtern sollen.
Das Gesetz tritt 2025 in Kraft. Innerhalb von sechs Monaten sind die Länder verpflichtet, die INZ-Standorte festzulegen, während Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser Kooperationsvereinbarungen schließen müssen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und beginnt zunächst an ausgewählten Krankenhausstandorten.
Ziele
INZ verfolgen mehrere Ziele:
- Verzahnung von Krankenhaus, Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst
- Klare Zuweisung zu ambulanter oder stationärer Versorgung durch standardisierte Ersteinschätzung
- Reduktion nicht-stationär behandlungsbedürftiger Fälle in den Krankenhausnotaufnahmen
- Wohnortnahe, rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle für medizinische Akutprobleme
- Vermeidung von Doppelstrukturen und sinnvolle Nutzung vorhandener Ressourcen
Kritik
Die geplanten Öffnungszeiten der integrierten Notfallzentren könnten zu Versorgungslücken führen, da außerhalb dieser Zeiten die Notaufnahme die Versorgung übernehmen muss. Fachgesellschaften bewerten zudem das Ersteinschätzungssystem „SmED“ als noch nicht ausreichend validiert, sodass im Praxisalltag eine Über- oder Untertriage auftreten könnte. Darüber hinaus ist derzeit (2025) unklar, wie die für INZ benötigten personellen und technischen Ressourcen bereitgestellt und finanziert werden sollen.
Literatur
- Bundesgesundheitsministerium, Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Referentenentwurf 2024)
- Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zur Notfallreform, 2024