Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Definition
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, kurz NotfallG, soll die Organisation der Notfallversorgung in Deutschland neu strukturieren. Ziel ist die sektorenübergreifende Verbesserung der Patientensteuerung, die Entlastung von Notaufnahmen, Rettungsdienstreform und bessere Verzahnung zwischen Notaufnahme und Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst.
Hintergrund
Das Gesetz wurde 2024 entworfen. Durch den Bruch der verantwortlichen Regierungskoalition wurde der Gesetzentwurf allerdings bisher (Stand 09/2025) nicht verabschiedet.[1]
Ziele
Überfüllte Notaufnahmen, parallele Zuständigkeiten von Krankenhäusern, ärztlichem Notdienst und Rettungsdienst sowie fehlende Orientierung für Patienten führen zu einer erheblichen Belastung der deutschen Notfallversorgung. Viele Patientinnen und Patienten, die ambulant behandelt werden könnten, werden stationär versorgt und binden wichtige Ressourcen.
Zudem steigen die Einsatzzahlen und Kosten im Rettungsdienst, insbesondere durch unnötige Patiententransporte und die zunehmende Verlagerung niedrigschwellig Hilfesuchender aus der vertragsärztlichen Versorgung in Notaufnahmen.
Ein weiterer Engpass entsteht durch die fehlende zentrale Koordination der Patientenströme. Die Einführung einer Akutleitstelle soll dies adressieren, indem sie eine zentrale Anlaufstelle für die telefonische Ersteinschätzung akuter Beschwerden schafft.
Hauptinhalte
- Integrierte Notfallzentren (INZ): Bündelung von Notaufnahme und KV-Notdienstpraxis an einem Standort mit gemeinsamer Ersteinschätzungsstelle zur strukturierten Patientensteuerung.
- Akutleitstelle (116117): Zentrale Gesundheitsleitstelle zur telefonischen Erstbewertung akuter Beschwerden; steuert die patientengerechte Versorgung über SmED-Assessments, Fachkraftbeurteilung, Termin- und Fahrdienstdisposition
- Neue Konzepte im Rettungsdienst: Optimierung der Notfallversorgung durch standardisierte Notrufabfrage (SNA), Einführung von Pilotprojekten wie Rettungseinsatzfahrzeugen (REF) zur Lageeinschätzung und Implementierung des Telenotarzts zur telemedizinischen Unterstützung des Rettungsdienstes vor Ort.
- Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten: Sicherstellung der kurzfristigen Versorgung akuter Patientenbedarfe durch begrenzte Abgabe vor Ort.
- Optimierung der Ressourcen: Reduktion von Doppelstrukturen, effizientere Nutzung vorhandener Kapazitäten.
Literatur
- Bundesgesundheitsministerium, Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Referentenentwurf 2024)
- Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zur Notfallreform, 2024
- Thoss D. inSAN 2025 Vortrag: Reform der Notfallversorgung – Einführung der Akutleitstelle. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns; 2025.
- Kammerer K. Rolle der Notfall- und Rettungsdienstreform für die Krankenhausreform. Berufsverband Deutscher Chirurgen.
Quelle
- ↑ Russezki, J.(SWR): Wann kommt die Reform der Rettungsdienste? Zuletzt abgerufen am 29.09.2025