Bereitschaftsdienst
Synonyme: Anwesenheitsdienst, Vordergrunddienst
Definition
Der Bereitschaftsdienst ist eine Form der Arbeitszeit, in der Beschäftigte sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und jederzeit einsatzbereit sein müssen. Er unterscheidet sich von der Rufbereitschaft dadurch, dass der Aufenthaltsort nicht frei gewählt werden kann.
Hintergrund
Der Bereitschaftsdienst spielt vor allem im Gesundheitswesen, aber auch in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen wie Polizei, Feuerwehr oder Energieversorgung eine wichtige Rolle. Im Krankenhausbetrieb sichert er die Versorgung von Patienten außerhalb der Regelarbeitszeit und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten bei Notfällen.
Nach europäischem und deutschem Arbeitsrecht zählt der gesamte Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten durchgehend aktiv arbeiten oder überwiegend in Wartezeiten verbringen.
Die Vergütung erfolgt häufig in Form von Zuschlägen oder pauschalen Dienstvergütungen. Zudem gelten strenge Vorschriften zu maximalen Dienstzeiten und Mindestruhezeiten, die Arbeitgeber bei der Dienstplangestaltung berücksichtigen müssen. In der Praxis werden diese Regelung von den Krankenhausträgern allerdings oft durch individuelle Opt-out-Vereinbarungen mit den beschäftigten Ärzten unterlaufen.[1]
Im ärztlichen Alltag dient der Bereitschaftsdienst der kontinuierlichen Patientenversorgung und unterstützt die Funktionsfähigkeit von Kliniken und Notfallstrukturen. Belastung und Arbeitsintensität variieren je nach Fachrichtung und Patientenaufkommen erheblich.
Gleichzeitig stellt diese Arbeitsform hohe Anforderungen an die körperliche und psychische Belastbarkeit. Studien weisen auf ein erhöhtes Risiko für Schlafstörungen und Erschöpfung hin, weshalb eine faire Verteilung und ausreichend lange Erholungsphasen empfohlen werden.
Quellen
- ↑ Osterloh, Falk: Opt-out-Erklärung: Was Ärzte beachten sollten. Deutsches Ärzteblatt 46/2018