Rufdienst
Synonym: Rufbereitschaft
Definition
Der Rufdienst ist eine Form der Arbeitszeitorganisation, bei der Beschäftigte ihren Aufenthaltsort frei wählen können, jedoch jederzeit telefonisch oder elektronisch erreichbar sein müssen. Sie sind verpflichtet, nach Abruf innerhalb einer vorgegebenen Zeit zur Arbeitsstätte zu erscheinen. Eine spezielle Form des Rufdienstes ist der Hintergrunddienst.
Hintergrund
Im Gesundheitswesen ergänzt der Rufdienst den klassischen Bereitschaftsdienst. Er kommt vor allem in Fachabteilungen zum Einsatz, in denen außerhalb der Regelarbeitszeit nur bei Bedarf ärztliche oder pflegerische Leistungen erforderlich werden. Auch in technischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen findet der Rufdienst Anwendung.
Die passive Zeit des Rufdienstes – also die Zeit bis zum tatsächlichen Einsatz – zählt arbeitsrechtlich in der Regel nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Erst der tatsächliche Einsatz sowie die Anfahrtszeit gelten als Arbeitszeit.
Vergütung und Ausgestaltung hängen häufig von tarifvertraglichen Regelungen oder betrieblichen Vereinbarungen ab.
Der Rufdienst sichert die ständige Verfügbarkeit spezialisierter Fachkräfte, ohne dass diese dauerhaft im Krankenhaus anwesend sein müssen. Dies betrifft etwa operative Disziplinen oder diagnostische Abteilungen wie Radiologie und Labormedizin. Durch den Rufdienst wird eine effiziente Ressourcennutzung erreicht, gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit für Notfälle gewährleistet.