Hintergrunddienst
Definition
Der Hintergrunddienst ist eine erweiterte Form der Rufbereitschaft, bei der Fachkräfte mit besonderer Qualifikation außerhalb der regulären Dienstzeiten für den Fall komplexer oder eskalierender Situationen zur Verfügung stehen.
Hintergrund
Hintergrunddienste finden vor allem in Gesundheitseinrichtungen Anwendung. Sie stellen sicher, dass bei komplexen Notfällen oder operativen Eingriffen zusätzlich erfahrene Ärzte hinzugezogen werden können.
Im Vordergrunddienst (Bereitschaftsdienst) sind häufig Assistenzärzte tätig, die noch keine Facharztanerkennung erlangt haben. Der Hintergrunddienst dient hierbei als ständig ansprechbarer Fachexperte, der bei Bedarf auch "physisch" hinzugezogen werden kann. Er stellt somit jederzeit den Facharztstandard sicher. Hintergrunddienste im Krankenhaus werden meist von Oberärzten, mindestens aber Fachärzten der entsprechenden Fachabteilung geleistet.
In anderen Bereichen, etwa bei Rettungsdiensten oder technischen Diensten, dient der Hintergrunddienst ebenfalls der Unterstützung der primären Einsatzkräfte.