Impfstoffversorgung
Definition
Als Impfstoffversorgung bezeichnet man den Teil der Gesundheitsversorgung, der die Produktion und Distribution von Impfstoffen betrifft.
Rahmenbedingungen
Die Impfstoffversorgung in Deutschland ist marktwirtschaftlich organisiert, aber staatlich reglementiert. Impfstoffe werden von pharmazeutischen Unternehmen hergestellt. Sie unterliegen der Kontrolle durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Vor der Vermarktung einer Impfstoffcharge muss jeder Hersteller nachweisen, dass die Produktion und Qualitätsprüfung der Charge den gesetzlichen Regularien entspricht. Die Chargenprüfung beinhaltet neben der experimentellen Prüfung durch offizielle Kontrolllabore auch die Evaluation der chargenspezifischen Daten zur Herstellung und Qualitätskontrolle.
Impfstoffe sind in Deutschland apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig. Ein direkter Versand durch den Hersteller oder den Großhandel an Krankenhäuser, Gesundheitsämter oder Ärzte ist laut Arzneimittelgesetz (AMG) nur zulässig für
- Impfstoffe, die bei einer unentgeltlichen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes durchgeführten Schutzimpfung angewendet werden,
- Impfstoffe, die zur Abwendung einer Seuchen- oder Lebensgefahr erforderlich sind,
- Gelbfieberimpfstoffe, die an spezielle Gelbfieber-Impfstellen geliefert werden.
Impfungen können von jedem approbierten Arzt verordnet und durchgeführt werden. Da die überwiegende Zahl der Impfungen im Kindesalter stattfindet, werden die meisten Impfungen von Kinderärzten vorgenommen. Bei bestimmten Lebendimpfstoffen (z.B. Gelbfieber) ist eine spezielle Impfzulassung notwendig.
Lieferengpässe
Eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Auslieferung eines Impfstoffs oder eine unerwartete, deutlich vermehrte Nachfrage, die vom Hersteller nicht angemessen bedient werden kann, wird als Lieferengpass bezeichnet. Sie werden - soweit bekannt - auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht. Da das Impfstoffangebot einzig auf dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage basiert, können Lieferengpässe auch Standardimpfungen betreffen. Eine gesetzliche Meldepflicht der Hersteller über Lieferengpässe besteht zur Zeit (2019) in Deutschland nicht.
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