Kontraktur
(Weitergeleitet von Gelenkkontraktur)
von lateinisch: contrahere - zusammenziehen
Englisch: contracture
Definition
Unter einer Kontraktur versteht man die Verkürzung bzw. Schrumpfung eines Gewebes, z.B. eines Muskels, einer Sehne oder der Bänder. Sie führt zu einer Bewegungseinschränkung bzw. Zwangsfehlstellung in anliegenden Gelenken. Kontrakturen können reversibel oder irreversibel sein.
Einteilung
...nach auslösender Ursache
Je nach auslösender Ursache können verschiedene Formen einer Kontraktur unterschieden werden:
- myogene, tendogene oder desmogene Kontraktur infolge von Verkürzungen von Muskeln, Sehnen oder des umliegenden Weichteilmantels
- Inaktivitätsbedingte Kontrakturen
- neurogene Kontraktur, z.B. bei Zustand nach Schlaganfall durch Lähmung und Atrophie oder bei Spastik
- ischämische Kontraktur, z.B. bei ischämisch bedingten Nekrosen der Muskulatur
- dermatogene Kontraktur durch großflächige Vernarbungen oder Verbrennungen (Narbenkontraktur)
- psychogene Kontraktur bei unbewusster neurotischer Erlebnisverarbeitung (z.B.: Zwangshaltung)
...nach resultierender Gelenkfehlstellung
- Flexionskontraktur (Beugekontraktur)
- Extensionskontraktur (Streckkontraktur)
- Abduktionskontraktur
- Adduktonskontraktur
Spezielle Kontrakturformen
Eine bei chronischen Schmerzzuständen infolge einer übermäßigen reflektorischen Muskelanspannung entstehende Kontraktur wird als Reflexkontraktur bezeichnet. Weitere klinisch relevante Kontrakturen sind:
Fachgebiete:
Orthopädie
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung