Gebührenordnung für Zahnärzte
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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Synonyme: GOZ
Englisch: Fee schedule for dentists
Definition
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine Rechtsverordnung, die die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler regelt. Sie gilt für alle Zahnärzte in Deutschland bei der Honorarfindung (§ 1 Abs. 1 GOZ) und umfasst ca. 1.000 Ziffern zur Bewertung von Leistungen in Punktzahlen (Punktwert: 5,62421 Cent, Stand 2025).
Aufbau
Leistungen werden als Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor (1–3,5-fach) abgerechnet; 2,3-fach = Durchschnittssatz. Bemessung nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen (§ 6 GOZ). Analogabrechnungen („GOÄ“) für nicht explizit aufgeführte Leistungen.
Anwendungsbereich
- Privatabrechnung (PKV-Versicherte)
- Beihilfe
- Selbstzahler (nicht BEMA-Leistungen) IGeL-Leistungen (über BEMA hinaus) werden nach GOZ abgerechnet, wenn schriftlich vereinbart (§ 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 3 GOZ mit Heil- und Kostenplan); BEMA gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte.
Besonderheiten
Überarbeitete GOZ seit 2012; Abrechnung nur bei zahnmedizinischer Notwendigkeit. Materialkosten separat abrechenbar. Für GKV-Patienten: BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).
Fachgebiete: Zahnmedizin