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Gebührenordnung für Zahnärzte

Dr. med. dent. FZA Philipp Meyer
Zahnarzt | Zahnärztin
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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Synonyme: GOZ

Englisch: Fee schedule for dentists

Definition

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine Rechtsverordnung, die die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler regelt. Sie gilt für alle Zahnärzte in Deutschland bei der Honorarfindung (§ 1 Abs. 1 GOZ) und umfasst ca. 1.000 Ziffern zur Bewertung von Leistungen in Punktzahlen (Punktwert: 5,62421 Cent, Stand 2025).

Aufbau

Leistungen werden als Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor (1–3,5-fach) abgerechnet; 2,3-fach = Durchschnittssatz. Bemessung nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen (§ 6 GOZ). Analogabrechnungen („GOÄ“) für nicht explizit aufgeführte Leistungen.

Anwendungsbereich

  • Privatabrechnung (PKV-Versicherte)
  • Beihilfe
  • Selbstzahler (nicht BEMA-Leistungen) IGeL-Leistungen (über BEMA hinaus) werden nach GOZ abgerechnet, wenn schriftlich vereinbart (§ 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 3 GOZ mit Heil- und Kostenplan); BEMA gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte.

Besonderheiten

Überarbeitete GOZ seit 2012; Abrechnung nur bei zahnmedizinischer Notwendigkeit. Materialkosten separat abrechenbar. Für GKV-Patienten: BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).

Fachgebiete: Zahnmedizin

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Stichworte: Kieferorthopädie
Fachgebiete: Zahnmedizin
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