Dieser Artikel ist keine lexikalische Definition, sondern ein so genannter FlexiEssay. Essays erklären spezielle Fragestellungen in der Medizin. Sie sind im Gegensatz zu anderen Artikeln nur teilweise frei editierbar. Bitte beachten Sie die Hinweise am Seitenende.
Als Organspende bezeichnet man die Zurverfügungstellung von Organen (z.B. Nieren, Leber, Herz, Lunge, Pankreas) eines Spenders zur Transplantation in einen Empfänger. Die Organe werden meistens nach dem Hirntod, unter Aufrechterhaltung des Blutkreislaufs, explantiert. Eine Lebendspende ist im Fall der Niere möglich. Hornhäute werden von Leichen entnommen.
Die Antigene auf den körpereigenen Zellen sind für jeden Menschen in ihrer Mischung einzigartig. Sie sind nach dem HLA (Human Leukocyte Antigen)-System klassifiziert. Die Kodierung für diese Antigene liegt auf Chromosom 6. HL-Antigene dienen der Bestimmung der Histokompatibilität (Gewebeverträglichkeit), die für den Erfolg der Transplantation entscheidend ist. Je ähnlicher sich die HLA-Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto geringer ist die Abstoßungsgefahr für das Transplantat.
Viele HLA-Kombinationen sind möglich, so dass eine vollständige Übereinstimmung der HLA-Merkmale nur sehr selten vorkommt. Man unterscheidet
Bei der Graft-versus-Host-Reaktion reagieren die im Transplantat enthaltenen T-Lymphozyten gegen den Empfängerorganismus. Die Symptome äußern sich an Haut, Leber, Darm und Auge.
HLA-Matching: (III.1.2)[1] Bei der Verteilung der Organe durch Eurotransplant in Leyden, Holland, wird mit höchster Priorität das am besten passende Organ dem jeweiligen Empfänger zugeteilt.
Beispiel einer Immunsuppression im ersten Jahr nach einer Nierentransplantation[2] Dreifachtherapie mit
Bei akuter Abstoßungsgefahr: Standardtherapie + Antikörper.
FlexiEssays geben die persönliche Einschätzung des Autors wieder, die nicht notwendigerweise mit der allgemeinen Lehrmeinung kongruent ist.
Dieses FlexiEssay stammt von Dr. med. Claudia Bignion.
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