Eingriff
Definition
Unter einem Eingriff versteht man in der Medizin eine Handlung, die die physische oder psychische Integrität eines Patienten aufhebt.
Ein Eingriff kann von einem Arzt oder dem Angehörigen eines anderen medizinischen Heilberufs vorgenommen werden. Mit der Schwere des Eingriff steigt in der Regel die Gefährdung des Patienten.
Hintergrund
Die bekannteste Form des Eingriffs ist der chirurgische Eingriff, den man auch als Operation bezeichnet. Bei einem chirurgischen Eingriff werden Körperstrukturen bewusst verletzt, um Krankheiten zu heilen. Dabei kommt es nicht auf den Umfang der Gewebsschädigung an. Schon die Punktion einer Vene zur Blutentnahme stellt einen Eingriff dar. Um das Ausmaß der Verletzung durch einen Eingriff grob zu klassifizieren, verwendet man die Begriffe invasiv und minimal-invasiv.
Auch nicht-invasive Verfahren können im weiteren Sinn einen Eingriff darstellen. Das trifft z.B. für die Gabe von Medikamenten zu, da sie die biochemische Integrität des Körpers beeinflussen - vor allem dann, wenn sie deutliche Nebenwirkungen haben (z.B. Chemotherapeutika).
Jede Form von Eingriff steht juristisch unter dem Vorbehalt der Körperverletzung und muss daher nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden.
Formen
- Notfalleingriff: Zwingender Eingriff in einem Notfall, der medizinische Intervention erfordert
- Elektiveingriff: Auch Wahleingriff genannt. Der Eingriff ist nicht zwingend, da es Alternativen gibt.
- Routineeingriff: Alltäglicher Eingriff, der in der Regel keine großen Anforderungen an den Behandler stellt
um diese Funktion zu nutzen.