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Körperverletzung

1. Definition

Eine Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung. Auch ärztliche Eingriffe oder pflegerische Maßnahmen können den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen - vor allem, wenn keine Einwilligung des Patienten vorliegt.

2. Medizinrecht

Die Einwilligung des Patienten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ärztliche Eingriffe straffrei bleiben. Die gute Absicht des Arztes allein reicht nicht aus. Vor jedem Eingriff muss der behandelnde Arzt den Patienten daher aufklären, damit kein wesentlicher Willensmangel des Einwilligenden vorliegt. Die Aufklärung des Patienten und seine Einwilligung vor einem Eingriff wird in Form einer Einverständniserklärung schriftlich dokumentiert.

Kann man die Einwilligung eines Patienten nicht einholen - z.B. bei bewusstlosen Patienten - wird in der Regel von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen.

Stichworte: Trauma, Verletzung
Fachgebiete: Medizinrecht

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Dr. Frank Antwerpes
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04.04.2015, 15:09
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