Dreierregel (Reproduktionsmedizin)
Definition
Die Dreierregel besagt in der Reproduktionsmedizin, dass im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr als drei Eizellen einer Frau befruchtet und transferiert werden dürfen.
Hintergrund
Laut §1 des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) dürfen pro Zyklus höchstens drei Embryonen in die Gebärmutter einer Frau übertragen werden. Zudem dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie auch tatsächlich innerhalb dieses Zyklus übertragen werden sollen. Ziel dieser gesetzlichen Regelung war es ursprünglich, die Entstehung sogenannter "überzähliger" Embryonen zu verhindern.
Kritik
Aufgrund der Dreierregel ist die Blastozystenselektion und der elektive Single Embryo Transfer verboten – eine differenziertere Beurteilung, ob der Embryo sicher nicht oder potentiell entwicklungsfähig ist, ist erst am Tag 5 der Embryonalentwicklung im Blastozystenstadium möglich. Allerdings erreichen nur 40–65 % der Zygoten das Blastozystenstadium. Eine Kryokonservierung überzähliger Blastozysten ist daher in der Regel nicht zulässig. Bei erfolglosen Versuchen ohne Schwangerschaftseintritt muss die Frau erneut hormonell stimuliert werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer Mehrlingsschwangerschaft, wenn mehr als eine Blastozyste übertragen wird.
Führende deutsche Reproduktionsmediziner kritisieren das ESchG deshalb als rückständig und fordern eine Reform des Gesetzes.
Quellen
- idw-online – Reproduktionsmedizin und -biologie: Offener Brief an die Abgeordneten des neuen Bundestags, abgerufen am 30.04.2025
- Bundesärztekammer – Dreierregel, Eizellspende und Embryospende im Fokus – Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Deutsches Ärzteblatt. 2020