Von Bettlägerigkeit spricht man, wenn ein Patient nicht in der Lage ist, über einen längeren Zeitraum zu sitzen oder zu stehen. In den Begutachtungsrichtlinien der Krankenkassen wird Bettlägerigkeit mit vollständiger Immobilität gleichgesetzt.
Die Gründe für eine Bettlägergkeit können vielfältig sein. Mögliche Ursachen sind:
Bettlägerigkeit ist selbst ein Risikofaktor für Folgeerkrankungen und körperlichen Abbau. Dazu zählen:
Bettlägerige Patienten sind von der Pflege durch Pflegepersonal oder Angehörige abhängig. Diese umfasst u.a. Hilfe beim Waschen und Essen sowie regelmäßiges Umlagern.
Tags: Bett, Patientenzustand, Schwäche
Fachgebiete: Krankenpflege
Diese Seite wurde zuletzt am 1. Februar 2016 um 16:22 Uhr bearbeitet.
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