Verschreibungspflicht
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Synonym: Rezeptpflicht
Englisch: prescription requirement
1 Definition [bearbeiten]
Die Verschreibungspflicht bestimmt, unter welchen Umständen Medikamente und Arzneistoffe an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.
2 Hintergrund [bearbeiten]
Arzneistoffe bzw. daraus hergestellte Medikamente können einer Verschreibungspflicht unterliegen und dürfen dann nur gegen Vorlage einer ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung (umgangssprachlich "Rezept" oder "Verordnung") abgegeben werden.
In Deutschland sind die entsprechenden Arzneistoffe in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) deklariert. Rechtliche Grundlage ist Paragraph 48 des Arzneimittelgesetzes. Die Vertrieb von Medikamenten erfolgt bis auf entsprechend geregelte Ausnahmen durch Apotheken oder Versandapotheken.
Die Umverpackung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ist durch den pharmazeutischen Unternehmer mit dem Schriftzug verschreibungspflichtig zu kennzeichnen.
Ärztliche, tierärztliche und zahnärztliche Verschreibungen sind in Apotheken nur ein einziges mal gültig. Früher mögliche "Dauerrezepte", z.B. für Kontrazeptiva, gibt es nicht mehr.
Arzneimittel, die ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen, sind die rezeptfreien Arzneimittel, die auch als "Over-the-counter"-Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) bezeichnet werden.
Tags: Apotheke, Rezept, Rezeptpflichtig, Verordnung
Fachgebiete: Arzneimittel, Gesundheitswesen, Medizinrecht
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