Privatrezept
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1 Definition [bearbeiten]
Ein Privatrezept ist eine von einem Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten nicht von der GKV, sondern vom Patienten selbst entrichtet werden.
2 Formale Anforderungen [bearbeiten]
Das Privatrezept erfordert kein spezielles Format. Um gültig zu sein, muss es jedoch folgende Merkmale aufweisen:
- die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffes, sowie seine Wirkstärke und Darreichungsform
- den Namen und das Geburtsdatum des Patienten
- den Namen und die Anschrift des ausstellenden Arztes
- den Ausstelllungsort und das Ausstellungsdatum
- die Unterschrift des ausstellenden Arztes
Ein Privatrezept ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
3 Verwendung [bearbeiten]
Privatrezepte werden für folgende Personengruppen verwendet:
- Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV)
- Beamte
- Patienten, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind
Darüber hinaus werden Privatrezepte auch bei GKV-Patienten verwendet, wenn ein rezeptpflichtiges Arzneimittel nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf (z.B. bei der Verordnung so genannter Lifestyle-Medikamente).
4 Kostenerstattung [bearbeiten]
Die Kosten für ein Privatrezept werden Privatversicherten und Beamten anschließend von ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe erstattet, wobei ein Eigenanteil fällig sein kann.
Tags: Rezept
Fachgebiete: Arzneimittel, Gesundheitswesen
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![]() | MEDICA 2004 - E-Rezept 11.11.2009, DocCheck TV Redaktion Dauer: 01:16 min |
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