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Privatrezept

Inhaltsverzeichnis

1 Definition [bearbeiten]

Ein Privatrezept ist eine von einem Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten nicht von der GKV, sondern vom Patienten selbst entrichtet werden.

2 Formale Anforderungen [bearbeiten]

Das Privatrezept erfordert kein spezielles Format. Um gültig zu sein, muss es jedoch folgende Merkmale aufweisen:

  • die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffes, sowie seine Wirkstärke und Darreichungsform
  • den Namen und das Geburtsdatum des Patienten
  • den Namen und die Anschrift des ausstellenden Arztes
  • den Ausstelllungsort und das Ausstellungsdatum
  • die Unterschrift des ausstellenden Arztes

Ein Privatrezept ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

3 Verwendung [bearbeiten]

Privatrezepte werden für folgende Personengruppen verwendet:

Darüber hinaus werden Privatrezepte auch bei GKV-Patienten verwendet, wenn ein rezeptpflichtiges Arzneimittel nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf (z.B. bei der Verordnung so genannter Lifestyle-Medikamente).

4 Kostenerstattung [bearbeiten]

Die Kosten für ein Privatrezept werden Privatversicherten und Beamten anschließend von ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe erstattet, wobei ein Eigenanteil fällig sein kann.

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Daniela Niehaus schreibt seit dem 25.05.2011 im Flexikon, hat bereits 36 neue Artikel publiziert und 67 Artikeldetails verbessert.

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