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Tierseuchengesetz

Gunnar Römer
Medizinjournalist/in

Definition

Das Tierseuchengesetz (TierSG) ist ein im Rahmen der gesetzlichen Gefahrenabwehr verankertes deutsches Gesetzesblatt, welches sowohl große Viehbestände, als auch die Bevölkerung vor ansteckenden Epidemien aus dem Bereich der Veterinärmedizin schützen soll. Es geht um die Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit durch potenziell ansteckende oder krankheitsverdächtige Tiere; sei es durch den direkten Kontakt mit dem Menschen oder den Verzehr des kontaminierten oder verdächtigen Fleisches (oder sonstiger tierischer Produkte wie Eier, Milch, etc.)

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