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Strangulation (Rechtsmedizin)

Englisch: strangling

1. Definition

Als Strangulation bezeichnet man in der Rechtsmedizin eine Kompression des Halses.

2. Hintergrund

Bei zunehmender Stärke der Kompression werden zuerst die Halsvenen, dann die Halsarterien und zum Schluss die Wirbelsäulenarterien komprimiert. Wird nur der venöse Blutfluss unterbunden, bilden sich eine Zyanose, Dunsung und Stauungsblutungen (Petechien) im Kopfbereich aus. Weitere Folgewirkungen sind die Stimulation des Barorezeptorreflexes und die Kompression der Atemwege.

3. Einteilung

Man unterscheidet verschiedene Formen der Strangulation:

Bei Ersterem handelt es sich meist um einen Suizid, bei den anderen beiden Formen ist von einem Tötungsdelikt auszugehen.

4. Literatur

  • Dettmeyer, Schütz und Verhoff, Rechtsmedizin, 2. Auflage, Springer, 2014
Stichworte: Suizid, Tötungsdelikte
Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Letzter Edit:
21.03.2024, 09:14
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