Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Synonym: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Definition
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, kurz SVA, ist ein Ausschuss von unabhängigen Sachverständigen, der Empfehlungen über Änderungen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgibt. An diese ist das BMG jedoch nicht rechtlich gebunden.
Hintergrund
Interessenten können Anträge auf Einführung oder Aufhebung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln beim BMG stellen. Antragstellend sind meistens pharmazeutische Unternehmen, Verbände und Behörden. Jedoch können auch Privatpersonen Anträge einreichen. Anschließend wird der Antrag an den SVA gegeben. Dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
Zum Antrag wird meist eine Stellungnahme vom BfArM oder PEI beigefügt. Diese wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme übermittelt. Ferner kann das jeweilige pharmazeutische Unternehmen seinerseits eine Stellungnahme einreichen. Nach anschließender Beratung werden die Ergebnisse dem BMG mitgeteilt, sind jedoch rechtlich nicht bindend.
Die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgt durch das BMG in einem Verordnungsgebungsverfahren durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I. Bei einer Entlassung aus der Rezeptpflicht (oder Unterstellung), spricht man von einem OTC-Switch.
Der Ausschuss besteht aus 22 Personen sowie deren Stellvertretern. Von den angehörigen Personen sind 12 Mitglieder stimmberechtigt. Die Berufung zum Ausschuss gilt für 5 Jahre. Weiterhin können Vertreterinnen und Vertreter des BfArM, des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) sowie des BMG teilnehmen.
Beispiele
Wirkstoff | Jahr | Neuerung |
---|---|---|
Bilastin für Erwachsene (20 mg) | 2022 | verschreibungsfrei |
Bilastin für Kinder (10 mg) | 2023 | verschreibungsfrei |
Racecadotril | 2012 | verschreibungsfrei |
Sumatriptan | 2019 | verschreibungsfrei |
Quellen
- Diese zwölf Experten bestimmen über die Verschreibungspflicht - Deutsche Apotheker Zeitung, abgerufen am 26.04.2025
- BfArM - Verschreibungspflicht, abgerufen am 26.04.2025
- Geschäftsordnung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes, abgerufen am 26.04.2025
- 06/23 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht | ABDA, abgerufen am 26.04.2025
- Ausschuss-Empfehlungen: Demnächst ohne Rezept, abgerufen am 26.04.2025
- Empfehlungen des Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht - Juni 2019 | Gelbe Liste, abgerufen am 26.04.2025