Sprechstundenbedarf
Definition
Zum Sprechstundenbedarf, kurz SSB, zählen Mittel, die im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung bei mehr als einem Berechtigten, d.h. Patienten, angewendet werden oder für Notfälle vorrätig sein müssen.
Verordnung
Gedacht ist, dass eine Praxis einmal im Quartal und frühestens 3 Monate nach Neugründung den Sprechstundenbedarf ordert.
Was darf verordnet werden?
Was eine Arztpraxis als Sprechstundenbedarf verordnen darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Zuständig hierfür sind die kassenärztlichen Vereinigungen. Gängige Mittel sind Tupfer zur Versorgung bei der Blutentnahme, die hierfür eingesetzten Monovetten oder auch Impfstoffe wie Grippe- oder HPV-Impfung.
Bei Impfstoffen dürfen nur Originalprodukte beliefert werden. Reimporte sind an dieser Stelle zu ignorieren.
Wie wird verordnet?
Für den Sprechstundenbedarf gibt es gesonderte Verordnungsblätter mit den entsprechenden Zeilen zur Verordnung durch die Praxis und der Taxation durch die beliefernde Apotheke. Es sind 7 Positionen pro Rezept möglich. Hier finden sich auch anzukreuzende Nummern wie auf den normalen Rezepten zulasten der GKV.
- Nummer 7: Hilfsmittel
- Nummer 8: Impfstoffe
- Nummer 9: Sprechstundenbedarf (sofern nicht Nummer 7 oder Nummer 8)
Für Impfstoffe wird ein Sprechstundenbedarf mit dem Wasserzeichen "Impfstoffe" im Verordnungsfeld verwendet. Auf der Rückseite werden die Stempel der Arztpraxis und der beliefernden Apotheke gesetzt.
Weblinks
- SSB-Verzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe als Beispiel, Stand April 2020
- Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) der Verbände der Krankenkassen und der KVWL
- Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der KVen
um diese Funktion zu nutzen.