Als Reimport bezeichnet man im Gesundheitswesen den gewerblichen (Wieder-)Import von Arzneimitteln, die im Inland produziert und zunächst exportiert wurden. Das Arzneimittel selbst wird dann ebenfalls Reimport genannt. Bei einem Reimport wird das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland umgangen, um einen mit der Auslandsware verbundenen Preisvorteil zu realisieren.
siehe auch: Importarzneimittel, Parallelimport
Reimporte sind ein fester Bestandteil des deutschen Arzneimittelmarkts. Ihr Anteil ist jedoch rückläufig. Sie besaßen 2009 einen Markanteil von 4,3%, 2011 von etwa 2,6%. Der Apotheker ist nach Maßgabe des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) von 2002 gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Importquote zu erfülllen. Dazu zählen Reimporte und Parallelimporte. Die Importquote beträgt 5 Prozent des Fertigarzneimittel-Umsatzes einer Apotheke mit der jeweiligen Krankenkasse.
Erfüllt eine Apotheke diese Quote, bekommt sie einen Bonus. Wird sie nicht erfüllt, wird ein Malus ausgesprochen, sprich die Quote erhöht sich zum nächsten Monat.
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie
Diese Seite wurde zuletzt am 30. Mai 2016 um 12:34 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.