Reimport
Definition
Als Reimport bezeichnet man im Gesundheitswesen den gewerblichen (Wieder-)Import von Arzneimitteln, die im Inland produziert und zunächst exportiert wurden. Das Arzneimittel selbst wird dann ebenfalls Reimport genannt. Bei einem Reimport wird das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland umgangen, um einen mit der Auslandsware verbundenen Preisvorteil zu realisieren.
siehe auch: Importarzneimittel, Parallelimport
Hintergrund
Reimporte sind ein fester Bestandteil des deutschen Arzneimittelmarkts. Ihr Anteil ist jedoch rückläufig. Sie besaßen 2009 einen Markanteil von 4,3 %, 2011 von etwa 2,6 %. Der Apotheker ist nach Maßgabe des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) von 2002 gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Importquote zu erfüllen. Dazu zählen Reimporte und Parallelimporte. Allerdings werden Importe nur dann auf die Importquote angerechnet, wenn der Preis um einen Mindestprozentsatz niedriger ist als der des Originalarzneimittels und wenn das Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.
2019 wurde die Importquote von 5 % auf 2 % gesenkt. Die Quote berechnet sich aus der Preisdifferenz zwischen Original- und Importarzneimittel. Sie beschreibt demnach, wie viel Prozent die Krankenkassen in einem Monat gespart haben, weil die Apotheke günstigere Importarzneimittel an den Patienten abgegeben hat. Die Importquote muss separat für jede Krankenkasse erfüllt werden.[1]
Erfüllt eine Apotheke diese Quote, bekommt sie einen Bonus. Wird sie nicht erfüllt, wird ein Malus ausgesprochen, sprich die Quote erhöht sich zum nächsten Monat.
Wichtige Reimporteure
- Kohlpharma GmbH
- EMRA-MED Arzneimittel GmbH
- EurimPharm Arzneimittel GmbH
- Oripharm Gruppe (Pharma Westen GmbH)
- CC-Pharma GmbH
- Axicorp GmbH
Quelle
- ↑ Deutsche Apotheker Zeitung - Was passiert mit den „alten“ Importguthaben?, abgerufen am 25.01.2022
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