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Parallelimport

1. Definition

Als Parallelimport bezeichnet man im Gesundheitswesen den gewerblichen Import von Arzneimitteln, die im Ausland produziert wurden, durch Dritte - also nicht durch den Hersteller selbst. Das Arzneimittel selbst wird dann ebenfalls Parallelimport genannt. Bei einem Parallelimport wird das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland umgangen, um einen mit der Auslandsware verbundenen Preisvorteil zu realisieren.

2. Hintergrund

Der Unterschied zum Reimport besteht darin, dass das Arzneimittel im europäischen Ausland hergestellt und anschließend nach Deutschland importiert wird, während Reimporte in Deutschland hergestellt werden.[1]

Sowohl Reimporte als auch Parallelimporte werden auf die gesetzlich vorgeschriebene Importquote angerechnet, die Apotheken erfüllen müssen.

siehe auch: Importarzneimittel, Reimport

3. Quellen

Stichworte: Abrechnung, Apotheke, Import
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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25.01.2022, 15:58
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