Reflextod
Oops. Das hier ist ein Articulus brevis minimus.
Klick auf "Bearbeiten" und mach daraus einen Articulus longissimus!
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Definition
Als Reflextod bezeichnet man einen tödlichen, reflektorischen Herzstillstand, der durch übermäßige Reizung des Karotissinus oder des Nervus vagus hervorgerufen wird.
siehe auch: Plexus solaris
Forensik
Würgeversuche, wie z.B. der "Schwitzkasten", können unter Umständen einen Reflextod auslösen, ohne äußerliche Merkmale zu hinterlassen.
Quellen
- Ackermann H, Aden K, Aurich M et al. 28 Rechtsmedizin. In: Ackermann H, Aden K, Aurich M et al., Hrsg. AllEx - Alles fürs Examen. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2014.
Fachgebiete:
Pathologie, Rechtsmedizin
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