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Reflextod

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Oops. Das hier ist ein Articulus brevis minimus.

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1. Definition

Als Reflextod bezeichnet man einen tödlichen, reflektorischen Herzstillstand, der durch übermäßige Reizung des Karotissinus oder des Nervus vagus hervorgerufen wird.

siehe auch: Plexus solaris

2. Forensik

Würgeversuche, wie z.B. der "Schwitzkasten", können unter Umständen einen Reflextod auslösen, ohne äußerliche Merkmale zu hinterlassen.

3. Quellen

  • Ackermann H, Aden K, Aurich M et al. 28 Rechtsmedizin. In: Ackermann H, Aden K, Aurich M et al., Hrsg. AllEx - Alles fürs Examen. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2014.
Stichworte: Ersticken, Reflextod
Fachgebiete: Pathologie, Rechtsmedizin

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14.05.2021, 19:08
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Nutzung: BY-NC-SA
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