Rechtsmedizin
Synonyme: Gerichtsmedizin, forensische Medizin
Englisch: legal medicine, medical jurisprudence
Definition
Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Anwendung medizinisch-wissenschaftlicher Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und mit der Vermittlung arztrechtlichen und ethischen Wissens für Ärzte befasst.
Teilgebiete
Die Rechtsmedizin ist in eine Reihe von Teilgebieten gegliedert, in denen spezielle Themenkomplexe behandelt werden:
- Thanatologie (z.B. Leichenschau, Obduktion)
- Forensische Entomologie
- Forensische Traumatologie
- Klinische Rechtsmedizin (Untersuchung von lebenden Gewaltopfern)
- Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Kindestötung
- Verkehrsmedizin
- Forenische Toxikologie (z.B. Nachweis von Drogenkonsum)
- Forensische Molekularbiologie (z.B. DNA-Analyse)
- Forensische Osteologie/Anthropologie (Identifizierung menschlicher Überreste und Knochen)
- Forensische Sexualmedizin (z.B. medizinische Begutachtung von Sexualstraftaten)
- Forensische Bildgebung
- Forensische Psychopathologie
Im Medizinrecht werden auch gutachterliche Tätigkeitsbereiche und Behandlungsfehler als Themen behandelt.
Facharztweiterbildung
Seit 1976 gibt es den Facharzt für Rechtsmedizin (alt: Gerichtsmediziner) mit einer Weiterbildungsdauer von mindestens vier Jahren in einem rechtsmedizinischen Institut. Zusätzlich müssen jeweils ein halbes Jahr Praxis in der Pathologie und der Psychiatrie absolviert werden. Zudem können 6 Monate in weiteren Fachgebieten (u.a. Pathologie, Anatomie, öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie, (forensische) Psychiatrie) angerechnet werden.
Literatur
- Ärztekammer Nordrhein, Weiterbildungsordnung – 30. Gebiet Rechtsmedizin, abgerufen am 17.01.2024
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