Facharzt für Physiologie
Definition
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Physiologie (Physiologe/Physiologin) befasst sich mit den natürlichen Lebensvorgängen und den normalen biochemischen, vor allem aber biophysikalischen Funktionsweisen des Organismus.
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Physiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildung dauert 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
- der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
- der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
- der Physiologie der Sinnesorgane
- der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
- den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystem sowie der neuralen und muskulären Elemente
- den Methoden der Herz-Kreislauf-und Atmungsphysiologie
- den Methoden der Leistungsphysiologie
- den tierexperimentellen Arbeitstechniken
Die Deutsche Physiologische Gesellschaft (DPG) verleiht an entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Antrag die Bezeichnung Fachphysiologe (DPG), wenn sie den entsprechenden Weiterbildungsbedingungen genügen.
um diese Funktion zu nutzen.