Praxis
von griechisch: prattein - handeln
Synonym: Arztpraxis
Definition
Der Begriff Praxis bezeichnet in der Medizin die Arbeitsräume eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes, Tierarztes oder Psychotherapeuten.
Einteilung
Im ärztlichen Niederlassungsrecht definiert man die Arztpraxis als den Tätigkeitsort des Vertragsarztes, der aus einer Hauptbetriebsstätte und zusätzlichen Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen) bestehen kann. Man unterscheidet weiterhin:
- Einzelpraxis
- Gemeinschaftspraxis
- Teilgemeinschaftspraxis
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Praxisgemeinschaft
Jeder Arztpraxis bzw. jedem MVZ wird eine neunstellige Betriebsstättennummer zugeordnet, welche die Einrichtung eindeutig identifiziert.
siehe auch: Ärztehaus
Ausstattung
Arztpraxen haben eine gebietstypische Inventarliste. Bei einer Praxisbegehung überprüft das Gesundheitsamt die medizinischen Auflagen, wobei Hygiene und medizinische Instrumente im Vordergrund stehen.
um diese Funktion zu nutzen.