Nichtärztliche Praxisassistentin
Definition
Eine Nichtärztliche Praxisassistentin, kurz NäPA, ist eine speziell qualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA), die Ärzte – insbesondere in der Allgemeinmedizin – bei der Versorgung von Patienten unterstützt und delegierbare ärztliche Leistungen übernimmt. Ein Mann wird entsprechend als Nichtärztlicher Praxisassistent bezeichnet.
Hintergrund
Es handelt sich um ein deutsches Berufsmodell. Entsprechungen finden sich jedoch auch in anderen Ländern. Die Einführung der NäPA dient der Entlastung von Hausärzten und der Sicherstellung der ambulanten Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Grundlage ist das Prinzip der Delegation ärztlicher Leistungen.
Aufgaben
Zu den typischen Tätigkeiten einer NäPA zählen:
- Durchführung von Hausbesuchen
- Anamnese-Erhebung
- Kontrolle von Vitalparametern
- Wundversorgung
- Unterstützung bei der Versorgung chronisch erkrankter Patienten
- Therapiebegleitung und Patientenschulung
Die Verantwortung verbleibt dabei stets beim delegierenden Arzt.
Qualifikation
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte sowie eine zertifizierte Fortbildung, deren Inhalte und Umfang von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt werden.
Abgrenzung
Die NäPA ist von anderen erweiterten Rollen wie der Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) oder vom Physician Assistant (PA) abzugrenzen. Im Gegensatz zum Physician Assistant handelt es sich nicht um einen akademischen Abschluss
Abrechnung
Leistungen der NäPA sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gesondert abrechnungsfähig, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.