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Hausbesuch

1. Definition

Ein Hausbesuch ist der Besuch eines Arztes, Tierarztes oder anderen Heilberuflers beim Patienten zu Hause.

2. Gesetzliche Grundlage

In Deutschland ist jeder niedergelassene Arzt berufsrechtlich dazu verpflichtet, Hausbesuche bei seinen Patienten zu leisten, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies gilt auch außerhalb der Sprechstundenzeiten und nicht nur für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte, sondern auch für Fachärzte anderer Richtungen.

Therapeuten anderer Heilberufe werden bei Bedarf vom Arzt per Rezept beauftragt, die Therapie in der Wohnung des Patienten durchzuführen. Kein Arzt darf Patienten rein fernmündlich ohne eigenen Augenschein und Untersuchung behandeln ("Fernbehandlungsverbot", § 7 Abs. 3 Musterberufsordnung, Rechtslage in Deutschland).

2.1. Ausnahmeregelung

Fernmündliche Beratungen oder Anweisungen sind nur zulässig, wenn der Schweregrad der Erkrankung und die angewendete Therapie das erlauben. Daraus ergibt sich z.B. die Besuchspflicht, wenn der Zustand des Patienten sich verschlechtert und ihm nicht zugemutet werden kann, die Arztpraxis aufzusuchen. Notfallpatienten, die dem Arzt nicht bekannt sind, müssen grundsätzlich persönlich untersucht werden.

3. Abrechnung

Für die Abrechnung von Hausbesuchen gibt es im EBM und in der GOÄ eigene Gebührenordnungspositionen, die sich nach der Dringlichkeit und dem Zeitpunkt des Hausbesuchs richten.

Stichworte: Behandlung

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29.07.2019, 09:29
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