Delegation
Definition
Delegation ist innerhalb der Zusammenarbeit zwischen Medizin und Krankenpflege ein rechtliches Konzept der Arbeitsteilung durch Übertragung von Arbeitsaufgaben des Arztes bzw. der Ärztin an professionelle Pflegekräfte bzw. vorwiegend Fachpflegekräfte, wie sie in der Intensivmedizin bereits praktiziert wird.
Letztverantwortung
Auch innerhalb der Delegation bleibt die Letztverantwortung bei dem delegierenden Arzt/der Ärztin. Ärzte müssen die Pflegekräfte (in der Terminologie des Gesetzes Hilfspersonen) je nach den Erfordernissen anleiten und überwachen. In der kassenärztlichen Versorgung wird die Delegation durch § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V ermöglicht.
Da die Delegation bei Kunstfehlern/Fehlern haftungsrechtliche Fragen aufwerfen kann, die auch die Anordnungs- und Durchführungsverantwortung betreffen, war es nötig eine gesetzliche Regelung zu treffen.
Gesetzliche Regelung
Wegen fehlender Klarheit über Grenzen und Anforderungen an die Delegation hat der Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen verpflichtet, Unklarheiten zu beseitigen. Das Ergebnis dieses Auftrags ist die Heilkundeübertragungsrichtlinie.
Ausblick
Die Delegation oder gar Substitution ärztlicher Leistungen durch Angehörige anderer Gesundheitsberufe ist nicht die einzige Lösung des demografischen Problems. Vielmehr bedarf es eines Gesamtkonzeptes zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes und der Pflegeberufe auf der einen Seite, sowie strukturierter Formen der Zusammenarbeit auf der anderen Seite.
um diese Funktion zu nutzen.