Delegation
Definition
Unter Delegation versteht man in der Medizin die Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten auf entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Personal (z.B. Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Physician Assistants) unter Verantwortung eines Arztes. Die Delegation ist ein Instrument der Arbeitsteilung, das sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich praktiziert wird.
Hintergrund
Auch innerhalb der Delegation bleibt die Letztverantwortung beim delegierenden Arzt bzw. der delegierenden Ärztin. Ärzte müssen die Pflegekräfte deshalb je nach den Erfordernissen anleiten und überwachen. Die Anforderungen werden u.a. in der Heilkundeübertragungsrichtlinie definiert. In der kassenärztlichen Versorgung wird die Delegation durch § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V ermöglicht.
Die Delegation wirft bei Behandlungsfehlern haftungsrechtliche Fragen auf, welche die Anordnungs- und Durchführungsverantwortung betreffen.