Durchführungsverantwortung
Definition
Als Durchführungsverantwortung bezeichnet man die Verantwortung einer nicht-ärztlichen medizinischen Fachkraft (z.B. Pflegefachkraft, MFA oder Physician Assistant) für die korrekte, sach- und fachgerechte Umsetzung von Interventionen und Maßnahmen, die durch einen Arzt übertragen wurden. Dies umfasst die Prüfung der eigenen Qualifikation, die sichere Ausführung der übertragenen Handlung sowie die Remonstrationspflicht.
Hintergrund
Eine klare Rollenverteilung dient dem Patientenschutz und der Rechtssicherheit für die unterschiedlichen Berufsgruppen. Beim Arzt liegt die Anordnungsverantwortung (Auswahl, Anweisung und Überwachung übertragbarer Maßnahmen im Rahmen von Delegation, Substitution oder Allokation), beim Fachpersonal die entsprechende Durchführungsverantwortung (ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Maßnahmen).
Haftung
Die Durchführungsverantwortung basiert auf berufsrechtlichen Vorgaben, z.B. dem Pflegeberufegesetz, sowie straf- und zivilrechtlichen Haftungsregelungen (§ 823 BGB). Die medizinische Fachkraft hat die Pflicht, nur solche Maßnahmen auszuführen, für die sie ausreichend qualifiziert ist. Kommt es durch fehlerhafte Ausführung zu einer Patientenschädigung, haftet die Fachkraft persönlich, während der Arzt im Rahmen der Anordnungspflicht haftet.
Kommunikation und Dokumentation haben bei der Übertragung von Maßnahmen und Interventionen einen hohen Stellenwert. Im Falle einer fehlenden Qualifizierung oder Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit oder fachlichen Richtigkeit einer angeordneten Maßnahme, kann sich eine Fachkraft grundsätzlich auf die Remonstrationspflicht bzw. das Remonstrationsrecht berufen.
Praktische Bedeutung
In der Praxis umfasst die Durchführungsverantwortung z.B. die sichere Medikamentengabe, korrekte Durchführung von Pflegeinterventionen sowie die Mitwirkung bei ärztlichen Therapien.
Auch für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, ist die Durchführungsverantwortung von Bedeutung. Hier ist eine ausreichende fachliche Qualifikation für Maßnahmen grundsätzlich fraglich, somit wirft ein eigenverantwortliches Arbeiten haftungsrechtliche Fragen auf.